Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hat das Jobcenter ein Anrecht auf Überprüfung der Unterhaltszahlung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hat das Jobcenter ein Anrecht auf Überprüfung der Unterhaltszahlung?

Eddy84

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Hallo, Da die Mutter meiner/unserer Tochter noch keinen Antrag auf ULG Gestellt hat über das Jugendamt und keine Leistung bezieht, darf dann Das Jobcenter eine Unterhaltsprüfung vornehmen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich weiß nicht, was ULG ist. Aber wenn sie keinerlei Leistungen vom Jobcenter oder Jugendamt bezieht, werden die nicht auf die Idee kommen, Überprüfungen vorzunehmen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Was ist ULG? Wenn weder die Mutter noch der Vater Leistungen vom Jobcenter beziehen, dann kann es irgendwie gar nicht sein, dass sich irgendwer ungefragt einmischt. Bitte mehr Info. Bist du der Vater eines Kindes, dessen Mutter Sozialgelder bezieht, dann kann selbstverstänlich überprüft werden, ob da Gelder sind, die man anstelle von Steuergeldern einsetzen kann, um Mutter und Kind zu ernähren.


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