Hallo.
Ich bin Mutter einer 8 jährigen und einer 11 Wochen alten Tochter. Meine große Tochter lebt seit der Trennung bei ihrem Vater und bis jetzt habe ich immer Unterhalt zahlen können. Jetzt bekomme ich aber nur noch Elterngeld und kann den Unterhalt nicht mehr oder nicht mehr voll bezahlen. Ich habe auch beim Jugendamt schonmal angerufen und dort wurde mir gesagt das mein Ex eine Neuberechnung des Unterhalts machen soll.
Wenn mein Ex den Unterhalt neu berechnen lässt muss ich da vorhandenes Vermögen mit angeben? Ich habe etwas Geld von meiner Mutter überwiesen bekommen was allerdings für den Neukauf eines dringend benötigten Autos vorgesehen ist.
Mit was muss ich rechnen?
Mfg Katja
von
Katja384
am 30.07.2018, 12:58
Antwort auf:
Unterhaltszahlung und Anrechnung Vermögen?
Hallo,
und für das zweite Kind sind Sie nun in Elternzeit? Das kann nicht zum Nachteil des ersten Kindes gelangen, Sie werden weiter Unterhalt zahlen müssen. Das Vermögen spielt nur insofern eine Rolle, als dass Sie daraus Zinserträge etc. haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
Antwort auf:
Unterhaltszahlung und Anrechnung Vermögen?
Nein, es zählt Einkommen.
Aber Dein neuer Partner und Vater von Kind 2 ist auch Dir zu Unterhalt verpflichtet. Damit kannst Du dann ggf. Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen.
Gibt es einen Titel für den Unterhalt? Dann musst Du aktiv werden den ändern zu lassen und solange musst Du wie bisher zahlen.
Wie war denn Eure Planung wie das laufen soll?
von
Sternenschnuppe
am 30.07.2018, 13:13
Antwort auf:
Unterhaltszahlung und Anrechnung Vermögen?
Hallo.
Wir leben zusammen mit unserem Kind in einem Haushalt.
Er ist mir zu Unterhalt verpflichtet? Auch wenn wir zusammen leben?
Ich hab alleiniges Sorgerecht für unsere Tochter. Mit meinem Ex hab ich geteiltes Sorgerecht für meine große.
Was muss ich jetzt tun?
von
Katja384
am 30.07.2018, 16:03
Antwort auf:
Unterhaltszahlung und Anrechnung Vermögen?
Ja, auch dann, nennt sich Betreuungsunterhalt und wird auf Dein Elterngeld angerechnet. Eben auch fiktiv, wie ihr das dann untereinander regelt entscheidet ihr.
Du hast ja einen Verdienstausfall durch Euer Kind, und kannst nun Deinen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Da wird zu prüfen sein wie weit er Deinen Ausfall ausgleichen kann.
Daher musst Du zum Anwalt und eine Neuberechnung anstoßen, Dein Ex hat ja kein Interesse daran, dass er weniger bekommt.
Das neue Kind zählt dann mit und wird mit einbezogen.
Dennoch hast du wie alle Unterhaltspflichtigen die Pflicht zu schauen, dass Du zahlen kannst, ggf. ein Minijob.
Nicht bös gemeint, aber ich habe einen Mann der zwei Kinder schon hatte, bei unserem gemeinsamen war keine Elternzeit für ihn drin. Das ist auch bei Frauen nicht anders die Unterhaltspflichtigen haben.
von
Sternenschnuppe
am 30.07.2018, 17:42