Hallo,
der Vater meiner Tochter zahlt den Höchstsatz an Unterhalt und das seit Jahren. Fest angestellt, nun gekündigt um Freischaffend zu sein. Kein Einkommen mehr und sofort die Unterhaltszahlungen eingestellt.
Darf man sich so einfach entziehen? Ein festes Arbeitsverhältnis kündigen und von nichts leben, ausser der freien Kunst?
Holen kann ich mir ja nun eh nichts mehr, finde es aber dreist, so zu handeln! Nicht das ich falsch verstanden werde, er soll leben wir er mag und so, wie es ihm glücklich macht. Wunder mich nur, dass man sich absichtlich "arm" machen darf und sich der Verantwortung entzieht.
Liebe Grüße
von
Colien07022004
am 28.07.2018, 23:33
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Unterhaltszahlung
Hallo,
Nein, das geht natürlich nicht. Etwas anderes könnte gelten, wenn er sich eben in seiner alten beruflichen Tätigkeit selbstständig macht um dort mehr zu verdienen. Aber einfach die Arbeit kündigen und nichts mehr tun geht nicht. Da bleibt der Unterhaltstitel in der alten Form bestehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.08.2018
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Unterhaltszahlung
Hallo :-)
Ne, darf er nicht, aber da musst Du wohl einen Anwalt ansetzen.
Hast Du einen Titel? Dann den Gerichtsvollzieher losschicken.
UHV beantragen fällt ja leider weg, wenn ich mich richtig erinnere bist Du neu verheiratet oder?
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2018, 23:58
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Unterhaltszahlung
Mir ist das Geld auch nicht so wichtig, da es all die Jahre immer auf ein Extrakonto ging und wir es zum Glück nie in unsere Haushaltsplanung hatten.
UVG fällt weg, ich bin verheiratet.
Mir war es nur so suspekt, dass ein Vater das einfach kann. Das wäre ja fast ein Freifahrtsschein für so manch Zahlungfaule. Einige Mamas sind ja darauf angewiesen.
Einem Titel habe ich nicht aber seit 14 Jahren eine Beistandsschaft über das Jugendamt.
Vielen Dank für deine Antwort.
LG
von
Colien07022004
am 29.07.2018, 19:34
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Unterhaltszahlung
Hallo Collien,
hat denn die Beistandschaft niemals einen Titel beim Vater angestrengt???
Frag da nochmal nach.
Und nochmal:
nein, er darf nicht mutwillig sein Einkommen so schmälern, dass sie das Unterhaltsmindernd auswirkt.
ich würde UMGEHEND beim Jugendamt aufschlagen. Und so taoll bei mir die Beistandschaft war: man muss ihnen trotzdem ständig auf den Füßen stehen und nachhalten. Fragen welche Fristsetzung der KV bekommen hat, sofort 2 tage nach Ablauf dort wieder anrufen, nachfragen ob er geantwortet hat, wenn ja was, wenn nein, was nun ansteht und bis wann dieser nächste Schritt eingeleitet wird, etc.
das kann man auch ganz freundlich machen. Wie gesagt: ich hatte ein recht tolles JA, aber die machen halt auch nur dann, wenn Du oben auf dem Stapel liegst...
UND ich würde mich definitiv wehren wenn beim JA evtl. die Aussage kommt, dass Du ja sowieso "so viel" Unterhalt bekommst. Man muss verstehen dass die sich fast nur mit UHV-Beträgen rumärgern und evtl. "Respekt" vor hohen Unterhaltsbeträgen haben.
Aber wenn der KV nun mal gut verdient, kommt das eben auch dem Kind zugute.
Alles Gute!
D
von
desireekk
am 30.07.2018, 03:26
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Unterhaltszahlung
Danke für die Antwort.
Bisher ist unser Beistand vom JA wirklich sehr kompetent, gerade aber im Urlaub. Da,wir seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr haben, zum KV, kann es natürlich möglich sein, dass wir einen Titel haben. Das erfrage ich mir - danke für den Hinweis.
Ich frage mich nur, was soll mit den Männern passieren? In den alten Job geht er sicher nicht zurück- Ergo kann er unzerhalt nicht zahlen.
LG
von
Colien07022004
am 30.07.2018, 08:49
Antwort auf:
Unterhaltszahlung
Der Vater hat aufgrund seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind eine so genannte Erwerbsobliegenheit (schau mal in Paragraf 1603 BGB), muss sich also um eine Erwerbstätigkeit bemühen, mit der er der Unterhaltspflicht auch nachkommen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen können dem Vater dann auch fiktive Einkünfte angerechnet werden. Inwieweit das bei einer Aufgabe der bisherigen Erwerbstätigkeit gilt, kann ich leider so konkret nicht beantworten; Familienrecht ist nicht mein Spezialgebiet. Aber rein menschlich finde ich es auch dreist von dem Vater, die Unterhaltszahlungen komplett einzustellen.
von
Rotkehlchen
am 30.07.2018, 10:18