Michelle9191
Schönen guten Tag Frau Rechtsanwältin Bader, Mein Freund und ich nun getrennt, unsere gemeinsame Tochter 1 Jahr und 4 Monate Alt. Ich möchte gerne wieder zurück in meine Heimat ziehen da ich vor 5 Jahren für ihn nach Recklinghausen gezogen bin möchte ich aufgrund der Trennung wieder umziehen zu meiner Familie und Freunde ca 100 km Entfernung, wir haben beide darüber gesprochen und sind damit einverstanden. Da ich nun erstmal einen betreuungsplatz für die kleine finden muss bevor ich wieder arbeiten kann müsste ich bürgergeld beantragen. Die sagen mir jetzt aber das mir das bürgergeld nur bewilligt wird wenn ich Unterhalt oder unterhaltsvorschuss bekomme, falls ich das nicht kriege wird es trotzdem angerechnet womit mir blüht das ich ohne geld und ohne wohnung da stehe denn ohne leistungsbezug würden die mir auch keine wohnung genehmigen. Die unterhaltsvorschusskasse sagt jetzt aber das ich kein unterhaltsvorschuss bekomme da der Vater den Unterhalt zahlen soll ,der bekommt aber Arbeitslosengeld und hat einen minijob und kann den Unterhalt nicht zahlen auch wenn er gerne würde. Alleine die Spritkosten die 100 km die er jeweils eine Strecke fahren muss jedes 2. Wochenende ist ja auch schon sehr viel denn das wären jedes 2. Wochende 400 km also 800 km im monat, wir sind im guten auseinander gegangen und wollen für unsere Tochter das beste mögliche. Und wollen auch kein streit anzetteln egal in welcher hinsicht. Aber ist es nun wirklich so das das bürgergeld scheitert wegen Unterhalt? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Michelle Jansen
Hallo, der Unterhaltsvorschuss wird als vorrangige Leistung beim Bpürgergeld angerechnet. Der Unterhaltsvorschuss steht Ihnen zu, der Anspruch geht dann auf die Gemeinde über. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Der Vater ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Je nachdem ist er auch dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Dass er Arbeitslosengeld bezieht, sagt nichts über die Zahlungsfähigkeit aus. Zudem hat er ja einen Minijob. Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, muss der Vater seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Nur, wenn er dann zu wenig finanzielle Mittel hat, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse. Die Autofahrten sind eure private Sache. Warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen, dass ihr eine so weite Entfernung zueinander schafft? Der Kindsvater hat einen Selbstbehalt und von dem Geld, was darüber liegt, muss er Unterhalt leisten.
Michelle9191
Ja das er verpflichtet ist das weiß ich ja bereits. Aber meine frage wäre ja ob das bürgergeld scheitert wenn ich keinen Unterhalt oder unterhaltsvorschuss bekomme. Denn ich muss zum 1.6. Soweit alles regeln und unterhalt einklagen geht nicht in innerhalb von 1 Monat das dauert ja das wissen wir alle. Und ich glaube nicht das die Sache durch wäre zum 1.6 und da wäre das Problem denn wenn deswegen bürgergeld scheitert steh ich ab dem 1.6 mit meiner Tochter ohne geld da. Ich will ja so schnell wie möglich wieder arbeiten aber dafür brauche ich einen Betreuungsplatz. Also ich beantrage kein bürgergeld weil ich gerne vom Geld anderer lebe, sondern weil ich grade nicht anders kann.
WonderWoman
du musst den unterhalt nicht einklagen. du gehst zum ja und die berechnen den unterhalt den dein ex zahlen muss. er ist ja kooperativ und reicht seine unterlagen sicher gleich mit ein. das dauert nur ein paar wochen.
Sternenschnuppe
Von welchem Geld lebst Du denn jetzt? Auch ein Umzug muss abgesprochen werden wenn der Steuerzahler das finanzieren soll.
Michelle9191
Geht's eigentlich noch? Sowas freches solltest du dir mal ganz schnell sparen okay? Ich war noch nie arbeitslos, Ausbildung und dann bis vor 3 Monaten in dem Betrieb gearbeitet. Dieser Betrieb ist pleite gegangen. Und ich lebe nicht vom jobcenter sondern Agentur für Arbeit wo ich selbst in die arbeitslosenversicherung eingezahlt hab. Ich brauch niemanden nach Umzug fragen. Ich zahle das selber mit Hilfe meiner Mutter. Und sobald die kleine einen Platz hat dann geh ich auch wieder arbeiten. Also ganz vorsichtig mit der Aussage, denn jeder kann mal in eine Situation kommen in der man Hilfe braucht,oder meinst du soll ich mein Kind mitnehmen zur arbeiten? Also erst denken und dann reden ich hab mich nicht in die Situation gebracht. Sondern ich muss jetzt versuchen das beste aus allem zu machen.
Julisa
Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten lassen, die kümmern sich dann um den Kindsunterhalt. Sie werden vom KV die benötigten Unterlagen einfordern und an Hand derer schauen was er an Unterhalt zahlen kann. Kann er nicht oder nur geringfügig zahlen dann kannst du UVG beantragen und mit dem Schreiben vom Jugendamt nachweisen dass der KV finanziell nicht dazu in der Lage ist. Dann kannst du auch Bürgergeld beantragen.
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