Wunschkind2008
Hallo Frau Bader Ich befinde mich derzeit im Rechtsstreit mit meinem ExMann. Der Mindestunterhalt für zwei gemeinsame Kinder wird seit Mai nicht mehr, bzw nur etwa hälftig gezahlt. Die Entscheidung darüber ob die Kürzung rechtens ist liegt derzeit noch bei Gericht. Zu meiner Frage: sollte der Unterhalt nach Verfahrensende unter dem Satz für den Unterhaltsvorschuss liegen, kann ich diesen dann ggf um Summe xx aufstocken lassen? So das unterm Strich zumindest die Summe heraus kpmmt, die dem Unterhaltsvorschuss entspricht? Oder bekommt man den Vorschuss nur dann, wenn der Vater gar nicht zahlt?
Hallo, ja, das geht. Aber da die Finanzierung noch unsicher ist, weiß man nicht, ob der Unterhaltsvorschuss tatsächlich geändert wird. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie alt sind die Kinder ? Ich würde den Vorschuss erst ab dem 6. Lebensjahr nehmen, wenn es nicht zwingend sein muss vorher. Da ist der Betrag höher, und ob das mit dem Vorschuss,wirklich verlängert wird ist ja leider noch ungewiss.
Wunschkind2008
Die Kinder sind 4 und 7
Wunschkind2008
Wann ist eigentlich mit einer Entscheidung zu rechnen bis wann/ wie lange der Vorschuss gezahlt wird? Gibt es da Tendenzen wann das feststehen soll? Wir stehen ja noch vor Gericht und im laufenden Verfahren kann ich eh nichts machen. Aber danach ja vielleicht falls es schlecht ausgeht?
Sternenschnuppe
Dann würde ich für das Größere nur den Vorschuss beantragen. Ab 6 ist die Summe höher, jetzt würdest Du Monate mit mehr verschenken, weil aktuell nach 72 Schluss ist. Warum hat er denn gekürzt wenn ich fragen darf ? Absichtlich sein Einkommen senken darf er nicht. Ggf. muss er sich einen Nebenjob suchen.
Sternenschnuppe
Du kannst auch jetzt was machen, wieso denn nicht ? Vorschuss kannst Du auch im Verfahren beantragen. Wann das entschieden wird mit der Verlängerung des Vorschusses weiß ich nicht, ich las dass es nun im Sommer weiter besprochen werden soll.
Wunschkind2008
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