Mitglied inaktiv
Meine liebe Mutter macht mich noch wahnsinnig! Zur Situation: Wohne mit meinem Sohn (4) aus einer früherer Beziehung zusammen mit meinem neuen Freund und bin nun wieder schwanger. Wir leben derzeit leider von Alg II (Bedarf von meinem Freund wird rausgerechnet). Ich jobbe so viel ich kann und mein Freund studiert, wird sich aber in nächster Zeit auch einen Nebenjob suchen. Trotzdem wissen wir nicht, ob es nach der Geburt unseres Kindes reichen wird und wir werden wahrscheinlich bis mein Freund fertig studiert hat noch ergänzend Alg II beziehen, je nachdem wieviel er und ich nach der Geburt verdienen werden. Nun aber zu meiner Frage: Meine Mutter behauptet, mein Freund wäre sowohl unserem gemeinsamen Kind, als auch mir, unterhaltspflichtig und die Arge würde so lange nichts bezahlen, bis seine Leistungsfähigkeit bzw. die seiner Eltern geprüft wurde und das OBWOHL WIR ZUSAMMEN WOHNEN!! Das kann aber doch nicht stimmen oder? Im BGB § 1612 a heißt es doch, dass ein minderjähriges Kind nur dann einen Unterhaltsanspruch gegenüber einem Elternteil hat, wenn es mit einem Elternteil nicht in einem Haushalt lebt. Somit können auch für das Kind die Großeltern (seine oder meine Eltern) nicht herangezogen werden oder? Und selbst wenn er mir gegenüber unterhaltsverpflichtet wäre, er könnte ja nicht zahlen, weil Student und seine Eltern müssen für mich nichts bezahlen, weil wir keine Verwandten in gerader Linie sind. Ich finde es ja richtig und logisch, erstmal Unterhaltsansprüche zu prüfen bevor die Allgemeinheit dafür blechen muss, aber in diesem Falle ist die Behauptung meiner Mutter total unlogisch oder? Die Arge würde uns jediglich 3 x Kindergeld (von den beiden Kindern und von ihm) und 1 x Unterhalt vom KV meines Sohnes und unser Einkommen durch Nebenjobs berechnen richtig? Wäre über Auskunft sehr froh!
Hallo, er ist trotz zusammenwohnen unterhaltspflichtig.Liebe Grüsse, NB
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