Guten Tag,
ich war mit meiner Lebenspartnerin 13 Jahre zusammen, habe dementsprechend auch das von Ihr mitgebrachte Kind groß gezogen (13 Jahre alt). Da Sie leider vor einigen Wochen an einer schweren Krankheit verstorben war, bin ich jetzt der gesetzliche Vormund. Dies war jetzt der Gerichtsbeschluss. Der leibliche Vater hatte nur sporadischen Kontakt gehalten.
Da er keinen Unterhalt zahlte, hatte die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss bekommen. Dies steht mir nicht zu. Wie kann ich hier die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend machen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MFG Eiserich
von
ronsen1986
am 27.04.2023, 22:06
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch als Vormund
Hallo,
mein Mitgefühl, das muss furchtbar für das Kind und für Sie sein. Schön, dass Sie sich kümmern.
Es besteht hier die Möglichkeit, den Kindesunterhaltsanspruch durch einen Ergänzungspfleger geltend zu machen (vergleiche hierzu OLG Stuttgart, NJW – RR 2005,1382).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2023
Antwort auf:
Unterhaltsanspruch als Vormund
Mein Beileid für Euch.
Schau mal hier. Wenn ich Dich richtig verstehe ist es nun Dein Pflegekind? Da kannst Du Pflegegeld beantragen. Und das Kindergeld.
https://www.pflegekinder-luebeck.de/der-alltag-in-pflegefamilien/leistungen/#:~:text=Die%20Kosten%20der%20Pflege%20und,248%2C%2D%20€%20pro%20Monat.
von
Sternenschnuppe
am 28.04.2023, 07:40