Frage: Unterhaltsanspruch als Vormund

Guten Tag, ich war mit meiner Lebenspartnerin 13 Jahre zusammen, habe dementsprechend auch das von Ihr mitgebrachte Kind groß gezogen (13 Jahre alt). Da Sie leider vor einigen Wochen an einer schweren Krankheit verstorben war, bin ich jetzt der gesetzliche Vormund. Dies war jetzt der Gerichtsbeschluss. Der leibliche Vater hatte nur sporadischen Kontakt gehalten. Da er keinen Unterhalt zahlte, hatte die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss bekommen. Dies steht mir nicht zu. Wie kann ich hier die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend machen? Vielen Dank für Ihre Antwort. MFG Eiserich

von ronsen1986 am 27.04.2023, 22:06



Antwort auf: Unterhaltsanspruch als Vormund

Hallo, mein Mitgefühl, das muss furchtbar für das Kind und für Sie sein. Schön, dass Sie sich kümmern. Es besteht hier die Möglichkeit, den Kindesunterhaltsanspruch durch einen Ergänzungspfleger geltend zu machen (vergleiche hierzu OLG Stuttgart, NJW – RR 2005,1382). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2023



Antwort auf: Unterhaltsanspruch als Vormund

Mein Beileid für Euch. Schau mal hier. Wenn ich Dich richtig verstehe ist es nun Dein Pflegekind? Da kannst Du Pflegegeld beantragen. Und das Kindergeld. https://www.pflegekinder-luebeck.de/der-alltag-in-pflegefamilien/leistungen/#:~:text=Die%20Kosten%20der%20Pflege%20und,248%2C%2D%20€%20pro%20Monat.

von Sternenschnuppe am 28.04.2023, 07:40



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