Sehr geehrte Frau Bader! Aufrgund erneuter Heirat erhalte ich für meine fast 4jährige Tochter keinen Unterhaltsvorschuss mehr!Mit dem Kindsvater war ich verheiratet und wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich war heute bei Jugendamt um mir einen Beistand für die kleine zuholen,damit es mit dem Unterhalt klappt.Da er vorher nichts gezhalt hat ans jugendamt! Jetzt meint der Beistand da der KV nur 1000€ netto verdient wird der unterhalt sehr wneig sein!Da er ja 890€ eigenbedarf hätte! Aber er lebt in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft,wird da nicht das einkommen anders gerechnet?Schließlich bezahlt er doch auch nicht die ganze Miete,telefon und nebenkosten,seine Freundin verdient ja auch und das Geld wird geteilt! Wie soll ich mich un verhalten?in einer liste stand wenn das einkommen bis 1300€ ist müßte er 204 € an mich zahlen!Wieso sagt der Beistand dann das dieses nicht richtig sei?Wieso muss er so wenig zahlen er kann doch genauso gut Harzt 4 beantragen.Und wieos hat mein jetziger mann dann nur Pflichten sprich das nicht gemeinsame Kind zu unterhalten abe rRechte hat er doch auch nicht!? mit freundlichen grüßen jenny lücken PS:der kontakt läuft ansonsten gut!