Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Frage: Unterhalt

ostsee-katja

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Sehr geehrte Frau Bader, vor 10 Jahren habe ich mich vom Vater meiner jetzt 13 jährigen Tochter getrennt und bin in eine neue Beziehung gegangen. Damit er in dem von uns kurz zuvor gekauften/finanzierten Haus bleiben kann, haben wir uns ohne Jugendamt auf Unterhalt geeinigt, der allerdings sehr deutlich unter den Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle liegt. Nun sind aber 10 Jahre um, er lebt seit 9 Jahren mit einer neuen Partnerin zusammen, es gibt ein "neues" Kind, er ist bei der Stadt angestellt... Was würden Sie raten? Unterhalt beim Jugendamt klären lassen oder gemeinsam mit dem Vater auf Unterhalt einigen? Ich meine, er hätte ja inzwischen auch schon mal mehr Unterhalt für seine Tochter anbieten können oder? Wenn ich ihn bitte, größere Anschaffungen etc. mitzufinanzieren, macht er es. Ich bekomme das Kindergeld und 225€. Vielen lieben Dank und Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich können Sie den Unterhalt vom Jugendamt (Beistandschaft) oder einem Fachanwalt für Familienrecht berechnen lassen. Bitte berücksichtigen Sie aber, wie die Immobilie finanziert wurde und wird. Zahlt der Kindesvater allein die Raten? Kommt das der Höhe nach mit fiktiver Miete hin? Ist Ihnen klar, dass sie haften, wenn er die Raten nicht bezahlt? Ich persönlich rate in derartigen Fällen immer, einen klaren Schnitt zu machen. Ermitteln Sie den Wert des Hauses, ziehen Sie die Schulden ab und von dem Rest kriegt jeder die Hälfte. Im nächsten Schritt übertragen Sie ihm Ihre Haushälfte notariell. Dann sind sie finanziell auseinander und der Unterhalt kann ordentlich berechnet werden. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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wie ist denn der kontakt zwischen euch? wenn gut, würde ich mal beim Minimum in der Altersklasse ansetzen, das sind gute 300€. das Kindergeld bekommst eh du, das ist kein Benefit von ihm.


cube

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Kommt darauf an, wie gut ihr euch versteht. Es scheint ja nicht ganz schlecht zu sein und da würde ich erst mal versuchen, dass privat zu klären. Von selbst anbieten muss er übrigens nichts - eine Neuberechnung muss (meine ich) immer vom Unterhaltsberechtigten angefordert werden.


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