Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt

fv-111

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Hallo Frau Bader Und zwar mein Mann hat aus früherer Beziehung ein kind (9jahre) und wir haben ein gemeinsames Kind 1 1/2 Jahre. Sein verdienst lag bei 1450 Euro. D.h. er viel in die Kategorie 1 der düsseldorfer Tabelle. Jetzt hat er eine Gehaltserhöhung und verdient 1503 Euro. Erste frage. Verlangt das jugendamt jetzt wegen 3 Euro über der grenze die nächste Stufe an unterhalt? Zweite Frage. Mein Sohn kommt im September in kita, mein Mann würde von seinen arbeitGeber 60 Euro steuerfreie Zuschüsse dafür bekommen. Die sind ja für die kitazahlung unseren gemeinsamen Sohnes gedacht. Wird das Jugendamt diesen Beitrag dann trotzdem mit anrechnen für den Unterhalt seines 1 Kindes? Und die letzte Frage. Rechnet das Jugendamt fair oder wäre es sinnvoller dies prüfen zu lassen? Ich bedanke mich schon einmal für ihre antwort. PS. Bitte nicht denKen das wir nicht zahlen wollen oder die Mutter des 1 Kindes schlecht leben muss, ganz im Gegenteil.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei den Verdienst werden ja noch Pauschalen und eventuell andere Position abgezogen. Wenn die 1503 € sind Nettoverdienst sind, wird er weiter in der ersten Stufe bleiben. Die Zuschüsse zur Kita werden mit angerechnet, das müsste er ja sonst selber bezahlen. Ich würde es grundsätzlich von einem Anwalt nachrechnen lassen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das wird eh eine Mangelfallberechnung, das Einkommen reicht nicht für zwei Kinder. Euer gemeinsames zählt auch mit. Gibt es einen Titel ? Er sollte schauen einen Nebenjob anzunehmen, oder Du gehst etwas arbeiten, damit zumindest der Mindestunterhalt geleistet werden kann. Vom netto geht ja noch was ab, Arbeitsweg etc. Der Zuschuss ist ja auf der Abrechnung zweckgebunden angegeben. Meines Wissend zählt er dann nicht.


fv-111

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Danke für eure Antworten. Ja die 1450 sind netto gemeint gewesen. Der mindestunterhalt wird aufjedenfall erfüllt.


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