Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

Nukel

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Hallo. Kleine Frage wie berechnet man den unterhalt von einem Kind. Ich bin mit meinem partner sechs Jahre zusammen er hat einen Sohn aus erster Ehe. Jetzt ist es so das wir zusammen noch mal zwei Kinder haben. Und es kann doch nicht sein das mein partner für seinen ersten Sohn immer noch den selben unterhalt zahlen muss der über 400 Euro liegt. Das muss doch neu berechnet werden. Seine ex Frau weigert sich da was zu machen auf einer Art verständlich weil sie nicht auf das Geld verzichten möchte dennoch muss mein partner ja auch die anderen zwei Kinder unterhalten und mit einem geringen Gehalt ist das fast nicht möglich. Auf dem jugendamt erzählten sie uns das geht alles nur gerichtlich aber wen er keine rechtsbeihilfe hat muss er das alles ja auch noch selbst finanzieren. Des kann doch nicht sein oder? Wieder ein anderer erzählt uns das Unterhalt Sachen keine rechtsbeihilfe übernimmt das man so oder so zahlen muss. Was stimmt jetzt und was können wir bzw. Er jetzt machen damit das alles neu berechnet wird?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da muss er zu einem Anwalt vor Ort gehen und das berechnen lassen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Gibt es einen Titel über den Unterhalt? Ich sehe nicht was daran unfair ist. Wenn Dein Partner so wenig verdient, dann muss man sich überlegen wie viele weiteren Kinder man sich leisten kann bei dem Gehalt. Meiner hatte auch schon zwei, wir konnten uns noch eines leisten. Ihr kennt doch Euer Einkommen, oder Du verdienst dazu um das zu leisten was ihm fehlt. Wenn ihr der Meinung seid, dass dem Kind weniger Unterhalt zusteht, dann muss Dein Partner übers Gericht den Titel anpassen lassen. Das ist durchaus möglich wenn weitere Unterhalltsberechtigte dazukommen und er nachweisen kann, dass es ihm zeitlich nich zumutbar ist einen Nebenjob auszuüben. Jedoch müsst ihr das dann in die Wege leiten.


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