Mitglied inaktiv
meine tochter 7 jahre steht unterhalt zu . der vater hat bis heute nicht gezahlt. wenn ich jetzt zum anwalt gehe und das einklage hab ich ein paar fragen!!! muß er die 7 jahre zuvor auch nachzahlen ??? wer bezahlt die gerichtskosten ,wir sind ja im recht ?? wir der unterhalt , als einkommen angerechnet , bei mir ??
Hallo, 1. Für die Vergangenheit, also rückwirkend, kann grundsätzlich kein Unterhalt verlangt werden! Vielmehr kann Unterhalt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, zu dem man ihn ausdrücklich verlangt. 2. Sie können einen Beratungshilfeschein bzw Verfahrenskostenhilfe beantragen 3. Wobei als Einkommen angerechnet? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Soweit ich weiss musst Du ihn einfordern, damit der Anspruch da ist. Hast Du jetzt 7 Jahre verzichtet und nicht angemeldet, dann muss er es meines Wissens nicht zurückzahlen. Geltend machen heisst es richtig :-) Hast Du denn bisher Unterhaltsvorschuss bekommen ? Wenn nicht, dann ab zum Jugendamt und eine Beistandschaft einrichten, die kümmern sich dann um alles und Du würdest von denen auch 72 Monate, ( max. bis zum 12. Geb. des Kindes ) Geld bekommen . Es sei denn Du bist verheiratet, dann gibt es den nicht, da dann Dein neuer Mann aufkommen könnte, den gibt es nur für ledige Mütter. Aber auch wenn Du verheiratet bist, um den Unterhalt fürs Kind würden sie sich kümmern, berechnen, Einkommen abfragen etc. Nur eben keinen Vorschuss. Wenn Du selbst klagen möchtest, dann kann man bei nicht so viel Geld auch einen Beratungsschein beim Amtsgericht bekommen ( 10€ ) und bei Aussicht auf Erfolg auch Prozeßkostenhilfe. Als Einkommen wird Unterhalt dann angerechnet, wenn Du staatliche Gelder beantragst, denn es ist ja Einkommen des Kindes, welches mit Dir in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Mitglied inaktiv
ja bin verheitatet , darum bekomme ich auch kein vorschuß vom amt .scheiß regeln !! das jugentamt hat den vater nur 3 mal amgeschrieben und dann waren die fertig mit mir !!
Mitglied inaktiv
Ist echt fies, wusste vor der Hochzeit auch nichts von dieser Regel. Dann ab zum Amtsgericht, Beratungsschein holen und zum Anwalt. Der wird Dir dann genau sagen können wie es weitergeht. Viel Glück !
Mitglied inaktiv
nachgezahlt wird erst ab aufforderung wenn das noch nie passiert ist muss er auch nicht nachzahlen! als einkommen wird er angerechnet z.b. bei kiga- gebühren usw.
Andrea6
Was ist daran fies, wenn der Unterhaltsvorschuß bei der Hochzeit wegfällt? Warum soll die Allgemeinheit weiter zahlen, wenn sich eine neue Familie formiert?
Mitglied inaktiv
dem kind steht der unterhalt zu , egal ob verheiratet oder nicht. da kann doch das kind nicht´s dafur !!!
Andrea6
Sicher steht dem Kind Unterhalt zu - aber doch wohl von den Eltern! Wenn also ein neuer "Vater" der Familie angehört sollte die Allgemeinheit nicht länger zahlen müssen.
Mitglied inaktiv
der richtige vater hat aber das kind mit mir in die welt gesetzt, also muß er zahlen. mein neuer mann hat das kind ja nicht adoptiert ,nur angenommen!!
Mitglied inaktiv
... weil die Frau ihren Partner heiratet ? Ok, bei uns ist es im Endeffekt so ausgegangen, weil mein Sohn gar keinen anderen Papa kennt, und dieser ihn nun adoptiert hat. Aber wieso soll ein Mann , der keinerlei Rechte an den Kindern hat, verdonnert werden für sie finanziell aufzukommen, nur weil er die Mutter dazu geheiratet hat ?
Mitglied inaktiv
wieso soll ICH es tun??? der mann kann sich schließlich aussuchen, wen er heiratet und hat die wahl, denn in der regel informiert man sich schon vorher. ich habe keine wahl. der erzeuger sollte mit mehr konsequenzen dazu verdonnert werden, sein kind zu unterhalten, dann bräuchten wir nicht diskutieren.
Andrea6
Ja genau - ER muß zahlen. Also ran an IHN. Und wenn er nicht will/kann dann doch aber bitte nicht der Steuerzahler, also wir alle, sondern der "Neue" von der Mutter!
Mitglied inaktiv
Dass er durch die Hochzeit finanziell für die Frau zuständig ist, keine Frage ! Aber, ich wills ja gerne begreifen, wieso für das Kind ? Er hat auch nach der Hochzeit keinerlei Rechte am Kind, bekommt keine Kindkranktage und bekommt es nicht auf die Lohnsteuerkarte. So zumindest meine Infos von vor fast 2 Jahren.
Andrea6
Der Unterhaltsanspruch gegen den leiblichen Vater besteht ja nach wie vor, nur der gegen "den Staat" nicht mehr. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die "neue Familie", der ja nun immerhin 2 Erwachsene angehören, sich selber unterhalten kann. Es muß sich auch für den neuen Ehemann nicht "lohnen"; wer eine Frau mit Kind(ern) heiratet ist sich in der Regel darüber im Klaren, wie die Zukunft finanziell gestaltet werden muß - gezwungen zur Ehe wird ja niemand.
Mitglied inaktiv
Ja, das stimmt allerdings :-) Komisch dann aber eigentlich, dass sie den nicht gleich beim Zusammenzug streichen, denn zumindest für die Frau zählt ab da sein Gehalt auch schon mit und sie bilden sofort eine Gemeinschaft. Aber stimmt schon, mit dem Bewusstsein, dass UHV nur für Alleinerziehende gezahlt wird, so ist es klar, dass er bei Heirat entfällt. Dieses hatte ich damals nicht und war dann schon überrascht als es endete. Wüsste jetzt auch nicht, dass das irgendwo gestanden hat. Vielleicht überlesen , keine Ahnung.
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