Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt!

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Hallo ich habe da eine Frage zum Unterhalt, bei mir ist es so dass meine beiden grossen Kinder (7und 10) bei Ihrem Vater aufwachsen. (Die Gründe waren damals unter anderem,dass ich Sie nicht aus ihrem gewohnten Umfeld herausreissen wollte und wir nur paar Autominuten auseinanderwohnen.) Nun erwarte ich von meinem neuen Mann wieder ein Kind,meine Frage:ich bin meinen "Grossen" gegenüber ja unterhaltspflichtig (wird aber vom Vater bis jetzt als Vorschuss vom Jugendamt bezogen,da ich nicht genug verdiene/verdient habe..... Bin ich dann ab Februar,wenn meine Kleine auf der Welt ist,nur noch für ein "grosses" Kind unterhaltspflichtig?? Danke im Vorraus, liebe Grüsse Didina


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Nein wieso??? Du hast 2 Kinder die nicht bei Dir leben, egal ob Du noch 10 Kinder bekommst, Du wirst immer inder Unterhaltspflicht für beide stehen!


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Du bist natürlich weiterhin für alle Kinder unterhaltspflichtig und wenn du noch 5 Kinder bekommst.


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Doofe Frage : Wie kommst Du darauf, dass es so sein könnte ? Selbst wenn das Kind jetzt noch von Deinem Ex wäre, dann hat das nichts mit dem Unterhalt zu tun, den Du an die Kinder leisten musst, die nicht bei Dir leben. Stell mal vor es wäre anders und sie würden bei Dir leben, der Vater bekommt mit seiner neuen Frau noch ein Kind und will dann nur noch für ein "altes" Kind bezahlen ?


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du bist weiterhin für beide uh-pflichtig. das neue kind wird aber mit eingerechnet! d.h wenn du mal verdienen solltest und normalen uh zahlen kannst wird das kind bei der berchnung berücksichtigt ,es kann sein das du dann vielleicht weniger uh für die großen zahlen musst.


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Danke, das war alles was ich hören wollte,ob sich da was ändert! Lg


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Da deine Kinder Unterhaltsvorschuß bekommen, wird sich da auch nichts dran ändern. Es laufen weiterhin für dich Schulden in bekannter Höhe auf. Der Unterhaltsvorschuß wird deshalb nicht weniger.


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