Mitglied inaktiv
Ist es richtig das bei einer Unterhaltsberechnung die Miete nicht zählt bzw. alle laufenden Kosten? Kurze Schilderung. Ich habe in unsere Ehe 3 Kinder mitgebracht, jetzt haben wir noch 2 gemeinsame (dementsprechend größeren Wohnraum, höhere Mietkosten). Er hat ein Kind aus erster Beziehung (Kind lebt bei Mutter). Mutter selbstständig, auch verheiratet baut gerade das 2 Haus, pocht auf vollen Unterhaltssatz. Wir haben nur sein Einkommen, ich bekomme für meine 3 Kinder sehr wenig Unterhalt durch Lohnpfändung und zur Zeit in Elternzeit. Wichtig ist mir die oben gestellte Frage, bei unserer Situation- Vielen Dank und viele Grüße Susi
Hallo, wenn das Gehalt nicht reicht, muss eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden. Mit anderen Worten: alle leiblichen Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, wenn sein verdienst nicht reicht, muss der U. herabgesetzt werden. Die kInder, die nicht seine sind, zählen nicht mit, auch nicht die höheren Mietkosten etc. Rechtlich hat er ja mit den Kindern nichts zu tun, da muss deren Vater Unterhalt zahlen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Unterhaltsberechnung bezieht sich auf das Kind aus erster Beziehung, wo die Mutter das 2 Haus baut und auf vollen Unterhalt pocht (obwohl sie es gar nicht nötig hätte). Und wir zu 7 ein Gehalt haben und damit auskommen müssen. DAnke.....
Mitglied inaktiv
Kurzantwort: ja, das spielt bei der Berechnung keine Rolle. Aber: Zur Unterhaltsberechnung müssen bei Euch alle Unterhaltsberechtigten Personen herangezogen werden und das sind bei Euch die drei Kinder des Vaters und ggf. noch Du als Mutter seiner Kinder (nicht arbeitend= unterhaltsberechtigt, wenn auch nachrangig). Das bedeutet: Wenn sein Einkommen nicht für 3x Kindesunterhalt + 900 EUR Selbstbehalt reicht, dann muß eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden. Ob DU für die anderen Kinder Unterhalt bekommst spielt ebensowenig eine Rolle für das erste Kind, wie: ob die Mutter das "xte Haus" baut. Viele Grüße Désirée
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