Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben einen zweijährigen Sohn. Mein Mann hat noch eine Tochter aus erster Ehe, die im März 17 Jahre alt wird. Er zahlt natürlich Unterhalt für sie. Seine Tochter lebt in einer intakten Familie mit ihrer Mutter und dem Stiefvater, dazu kommen zwei Stiefgeschwister. Die Familie ist recht vermögend. Nun erhöht sich der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ja am 17. Geburtstag nochmals (so verstehe ich jedenfalls die Tabelle). Die Tochter geht momentan nicht zur Schule und wartet auf einen Ausbildungsplatz im Sommer, da sie nach ihrem Realschulabschluss im Juni 2006 keine Lehrstelle bekommen hat. 1.) Ist es richtig, dass sich der Unterhalt mit ihrem 17. Geburtstag ein letztes Mal erhöht? 2.) Kann man ihr Ausbildungsentgeld ab August anrechnen, so dass mein Mann dann weniger bezahlen muss? Es tut mir jeden Monat weh, wenn wir das Geld überweisen müssen, zumal wir wissen, dass die Familie der Tochter unsere Zahlung nicht nötig hat und die Tochter wirklich im Luxus lebt.... Danke...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Mitglied inaktiv

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Hallo,leider ist der Unterhalt nicht danach gerichtet was die Familie hat...die Karten müsst nur ihr auf den Tisch legen...aber ihr hättet erwarten können das das Mädel ein Übergangsjahr macht und dafür BAFÖG erhält...ja ihr Einkommen zählt beim Unterhalt...Gruss Mandy


Mitglied inaktiv

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Der Unterhalt erhöht sich mit dem 18 Geburtstag. Ihre Ausbildungvergütung wird zu einem Teil angerechnet. www.mein-recht.de gibt da glaub ich ganz gut Auskunft. Viele Grüße Désirée


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