Mitglied inaktiv
Mein Freund bezahlt monatlich 9oo Euro Unterhalt an seine 3 Kinder aus erster Ehe und an seine (Noch)-Ehefrau. Die Anwälte haben den Unterhalt damals so gesplittet das die Frau 250 Euro mtl. bekommt,die Anlage U unterschreiben musste sdass mein Freund den steuel. Vorteil hat. Deshalb bezahlt er für die Kinderetwas weniger als i.d. Düsseldorfer Tabelle. Nun meine Frage, ich werde im Juli ein Kind vo ihm bekommen,er will dann in den ersten 2 Monaten während ich noch im Mutterschutz bin Elternzeit nehmen u 30 Std Erziehungsgeldunschädlich rbeiten gehen. Darf mein das Elterngeld welches er ja dann erhält mit auf den Unterhalt anrechnen? Denn wenn er nur 30Std geht,verdient er ja nicht mehr so viel wie jetzt und könnte die 900 € gar nicht mehr bezahlen! Habe gehört das das Jugendamt den Differenzbetrag bezahlt und er diesen auch nach der Elternzeit nicht zurückzahlen muss. Stimmt das? Und wie ist das eigentlich wen mein Baby da ist,er hat ja dann 4 Unterhaltspflichtige Kinder. Veringern sich dann die 900 Euro auch wenn den anderen Kindern lt DüsseldTab. mehr zusteht? Er kann nämlich jetzt schon nicht mehr als die 900 € bezahlen und wenn das Baby da ist müssen wir ja auch von etwas leben! Übrigens,seine Frau geht nur für 100 Std arbeiten,weil ein Kind unter 15 Jahre alt ist! Ab wann müsste sie denn wieder voll arbeiten gehen? Danke
Hallo, seine Unterhaltszahlungen werden dann neu berechnet! Kinder sind gleichrangig, die erste Ehefrau geht der zweiten vor. Ihr Gehalt/ EG wird nicht angerechnet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Er ist der ersten Familie "gesteigert erwerbsobliegen" = er muß alles tun, um den Unterhalt leisten zu können. Wenn er es sich nicht leisten kann, dann kann er nicht in EZ gehen. Ist so... Bei uns aheb uich den Unterhalt für den ersten Sohn meines Mannes (gerne!) Übernommen, weil mein Mann für unsere Kinder in der EZ war. Viele Grüße Désirée
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Hallo Fr. Bader, der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht. Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...
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Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
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