Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Mann ist seit 2003 geschieden. Wir sind seit 2004 verheiratet. Es gibt einen Sohn aus der ersten Ehe. Er wird im Dezember 14 Jahre alt. Mein Mann zahlt 316 Euro Unterhalt an ihn und 175 Euro an seine Ex-Frau. Wir erwarten nun ein gemeinsames Kind 30.12.06 ist Stichtag. Wie wird sich das dann ändern? Wir haben etwas angst das wir mit dem Geld nicht so hinkommen. Ab nächstem Jahr gibt es ja Elterngeld aber wenn es dieses Jahr noch kommt? Ich weiß nicht ob wir überhaupt Erziehungsgeld bekommen würden. Mein Mann hat so ca. 36 Euro Jahreseinkommen. Haben ein Haus also monatlich schon noch ganz schöne hohe Belastungen. Ab wann müßte seine Ex-Frau denn mal Vollzeit arbeiten gehen? Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe Hannah


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also ich finde auch das seine Ex mal endlich Vollzeit arbeiten gehen könnte. Der Sohn ist immerhin schon 14. Euer gemeinsames Kind wird zwar berücksichtigt aber da tut sich nicht allzu viel. Ich glaube eurem gemeinsamen Kind stehen irgendwie 170 Euro oder so zu. Lasst euch das von einem Rechtsanwalt ausrechnen dann seit ihr auf der sicheren Seite. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo ! Die Ex muß erst wenn das Kind 18 ist Vollzeit arbeiten ! Sind die 36 T € Brutto oder Netto ? Wenns Netto ist wird sich nichts ändern und er muß den Unterhalt wie gewohnt zahlen . Dann wären das 3000€ - 890€ die ihm bleiben müssen = 2110 € die für den Untrhalt für die Kinder , für die Ex und für Dich zur Verfügung stehen - also ausreichend und von daher keine Kürzung beim bisher gezahlten Unterhalt ! lg...anonym...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, also das ist doch wohl eine unverschämtheit das die Ex erst voll arbeiten gehen muss wenn das Kind 18 ist. Ich finde das ist wieder mal eine pure ausnutzerei des Ex-Mannes. In der heutigen Zeit kann eine Frau wohl für sich selber sorgen. Wir leben ja nicht mehr im Jahre 1900!!!!!!!!!!!! Sorry aber das musste mal raus denn irgendwann reicht es doch mal.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich meine aber nicht das sie erst wenn er 18 ist wieder Voll arbeiten muß. Beim letzten mal hatte der Anwalt gesagt wenn er 14 oder 15 Jahre alt wird muß sie sich einen Vollzeitjob suchen. Sie bekommt dann wohl ein paar Monate zeit sich zu bewerben und wenn sie dann nichts hat, würde sie so behandelt werden als hätte sie einen Vollzeitjob. Also gegebenenfalls nichts mehr bekommen. Ich bin mir nur nicht ganz sicher. Ich würde es auch frech finden, wenn es so ist. Mit welcher Berechtigung. Welche von uns beiden kann wohl eher arbeiten sie mit einem 14 jährigen Kind oder ich mit einem Baby?????


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja genau so sehe ich das auch. Ich bin auch in der Situation wie du auch und ich muss sagen ich bin es echt leid wie du und dein Kind als "2 Familie" manchmal behandelt werden. Wir haben auch lange gekämpft bis der unterhalt für die Kinder aus erster Ehe wirklich so gekürzt wird das wir nicht am Hungertuch nagen müssen. Denn oft ist es doch so das der Kindesvater nur noch der Zahlemann ist!!!!!! Ich wünsche dir viel Glück dabei und versuche es mal beim Jugendamt, bei uns wurden z.B. besondere Belastungen berücksichtigt wie z.B unsere Autorate und unserer Kredit. Alles Liebe!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich denke jeder weiß was leben kostet. Haus Abtrag, Strom, Gas, wir brauchen beide ein Auto, weil es nicht anders geht, Bafög, Lebensmittel, Wasser, Abfall, Grundsteuer Sprit etc. Und das Gehalt ist Brutto!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo! Bei uns ist es genauso. Mein Mann zahlt Unterhalt an seine Ex obwohl sie wieder verheiratet ist. Ich selbst muss arbeiten gehen, dabei ist mein Kind gerad mal 16Monate alt. Ansonsten würden wir mit dem Geld nicht hinkommen. Aussage vom Jugendamt war, das hätten wir uns vorher überlegen müssen, bevor wir ein Kind geplant hätten. Sorry, für euch. Viel Glück.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ich hatte ja auch geschrieben : wenns Netto ist !


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo anonym... auch Halbwahrheiten kann man mit dem "eigenen" Namen vertreten... Fakt ist: I. d. R. verlangen Familiengerichte, daß Mütter ab dem ca. 14 LJ des Kindes wieder Vollzeit arbeiten (ich hatte sogar das 12. LJ im Kopf). Ich würde also ggf. ankündigen, daß ab demm xx.xx.xxxx der Betreuungsunterhalt für die Mutter wegfällt, da eine Vollzeitarbeit zugemutet und angenommen wird. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader,  wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...

Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger.  Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...

Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...