Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe mal eine Frage: Mein erster Sohn (5Jahre), lebt auf eigenen Wunsch bei seinem Vater. Bin also unterhaltspflichtig. Nun bekomme ich mit meinem neuen Partner wieder ein Baby. Mein Ex-Mann meinte, das ich trotzdem Unterhalt zahlen müsste obwohl ich dann ja definitif über kein eigenes Einkommen mehr verfüge. Ist das richtig ???
Hallo, grds. muss weiter Unterhalt geleistet werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete wegen eines neuen Kindes nicht mmehr arbeiten kann. Nach neuerer Rechtssprechung ist es bei Frauen etwas anderes. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich finde das durchaus richtig! Mein Mann hat auch einen "großen" Sohn und war aber für unsere Kinder in EZ. Es war für mich eine selbstverständlichkeit, den Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen. Warum auch nicht? Was kann der Große dafür, wenn noch mehr Geschwister kommen? Der Unterhalt kann sich evtl. etwas verringern. Es soll zwar neue Rechtsprechungen geben, daß Mütter dann erst mal nicht zahlen müssen, aber ich kann das NICHT einsehen. Deswegen muß das erste Kind doch immer noch versorgt werden! Dein jetziger Mann / Lebensgefährte ist Dir zum Unterhalt verpflichtet, daraus kannst Du den Unterhalt für Deinen Sohn leisten! Viiele Grüße Désirée
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Liebe Frau Bader, wir, das sind mein Mann und ich und mein Sohn erhalten Kinderzuschlag und Wohngeld da wir nicht ausreichend Einkommen haben. Mein Mann hat drei Kinder für die er bisher keinen Unterhalt zahlt, aufgrund wenig Lohn. Ich selbst bin aufgrund von Krankheit derzeit ausgesteuert und falle bald in die Erwerbsminderungsrente. nun s ...
Guten Tag Frau Bader, wenn in einem Fall 307,00 Euro Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und das Kind ist unter 18 J., wird dann die BAB hälftig auf den Unterhalt angerechnet, also ähnlich wie bei einer Ausbildungsvergütung? Danke und viele Grüße K.
Hallo Fr. Bader, der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht. Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter (volljährig) wollte den Unterhalt rückwirkend einklagen von Ihrem Erzeuger. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Der Erzeuger war bereits in der Schwangerschaft gewalttätig und nach der Geburt noch schlimmer. Er nahm Drogen und war mit dem Baby überfordert (rastet aus beim Schreien). Nac ...
Situation: Gemeinsames ABR, gemeinsames SR. Kind und Mutter mit Partner - Umzug von Berlin nach Brandenburg. Kind darf die Schule in Berlin weiterhin besuchen. Nun werden aber Hort- und Mittagessenkosten fällig. Muss der Vater sich zusätzlich zum Unterhalt nun an den Kosten beteiligen?
Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...
Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße
Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist. Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög. Das Kind lebt ...
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