Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich lebe seit Jahren mit meinen Lebenspatner zusammen.Er hat ein Kind von fast 9 Jahren.Dieses Lebt aber bei seiner Mutter.Wir haben auch ein gemeinsames Kind.Wir haben fast 3 Jahre 79 Euro an diese Frau gezahlt.Nun kommt sie mit ihrer Anwältin und will von uns ab diesen Monat 222 Euro haben.Für jeden Monat.Da bei ihr das UVG ausgelaufen ist.Kann ihre Anwältin das einfach so bestimmen oder gibt es dafür Ämter die den neuen Unterhalt ausrechnen.Wenn wir diese Summe zahlen sollten,bleiben uns monatlich rund 80 Euro zum leben.Ich gehe halbtags arbeiten,mein Freund voll und sie sitzt mit ihren neuen Lebenspartner faul auf ihrem A.... Ich bedanke mich im vorraus für ihre Antwort. SUSI
Hallo, fragen Sie beim Jugendamt. Am besten sichen Sie sich selber auch einen RA, der das nachprüft. Bestimmen kann die Höhe nur ein gericht. Dann muss die KIndsmutter klagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Punkt Nr. 1: das Geld ist nicht für sie, sondern für das Kind. Und ein Kind braucht sehr wohl mind. 222 EUR im Monat! Die Betreuung leistet die Mutter. So, und jetzt: google nach der Düsseldorfer tabelle und rechnet Euch aus, was Ihr zahlen müsst. Fordern kann die gegenerische Anwältin viel. Die Höhe des Unterhalts bemißt sich nach dem Einkommen des Vaters. Evtl. kann er bestimmte Kosten noch geltend machen bevor der Kindesunterhalt berechnet wird. Viele Grüße Désirée die sogar den Unterhalt für das "Stiefkind" aus eigener Tasche zahlt!
Mitglied inaktiv
Ihr habt doch sicher einen Titel und solange der nicht per Gericht abgeändert ist kann die Anwältin viel verlangen. Dein LG soll sich auf eurem Amtsgericht einen Beratungsschein holen und damit zu einem Anwalt seines Vertrauens gehen, dann kostet der höchstens 10,00 Euro(es sei denn ihr seid Vermögend dann bekommt ihr den nicht) Also ohne neuen Unterhaltstitel kann er beruhigt den alten Unterhalt weiter zahlen, und wenn sich an seinen Einkünften nichts geändert hat wird sich auch der Unterhalt nicht ändern auch wenn sie jetzt keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommt. Wo nix ist kann man nix holen und eurem gemeinsamen Kind steht auch Unterhalt zu also muss der Betrag der über dem Selbstbehalt liegt auf beide Kinder (nach Alter gestaffelt) aufgeteielt werden. LG und viel Glück!!
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