Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Hallo, vor ein paar Monaten, hat mein Ex den Unterhalt über seinen Anwalt berechnen lassen. Mein Anwalt hat damals gesagt, der Unterhalt wurde falsch berechnet, eigentlich nach seiner Rechnung müßte er weniger bezahlen. Also sagte mein Anwalt, das wir einverstanden wären und er den ausgerechneten Betrag zahlen solle. Jetzt habe ich das einer engen freundin im vertrauen erzählt und die meinte nur, hoffentlich kommt das nicht raus und du mußt alles zurückzahlen. Da ich mit meinem Anwalt nicht mehr in Beratung stehe, bitte ich sie um Rat. Müßte ich nachzahlen? Aber ich kann doch nichts dafür, das das falsch berechnet wurde. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, wenn Sie einen Anwalt haben darf ich wegen dem Standesrecht nichts sagen. Gruß, NB


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Na Du hast aber davon gewußt ! Zurückzahlen brauchst Du nicht denn gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht -zum Leid des Vaters ! Allerdings würde ich aufpassen daß die kinder diese fiese Tour nicht herausbekommen denn sonst zahlst Du zurück aber auf andere Art und Weise !


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......


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Boah finde auch sehr dreist von Dir.das ist wohl abzockerei. Tut mir nur leider der ehrliche vater!


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Das zeigt wieder mal, daß unser Staat dem Vater nach der Trennung / Scheidung, das Leben schwer macht. Hast DU mal überlegt, daß du ihm es damit schwer machst, eine neue Existenz aufzubauen?! Tut mir leid, für sowas habe ich kein Verständnis. Das dem Kind Unterhalt zusteht, finde ich in Ordung, das muß sein, habe früher selber UH bekommen. Aber die Mütter die ihrem Ex damit das Leben schwer machen und dann auch noch abzocken, die sollte man auch mal richtig dabei kriegen... Du wirst irgendwann auch mal die Strafe dafür bekommen.


Mitglied inaktiv

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Hallo Leute :-) Was herißt hier "Abzocke"? Ganz deutlich: Es gibt keine verbindlchen Werte für die Höhe des Unterhalts! Düsseldorfer Tabelle, 3/7-Regelung etc. sind nur Richtwerte! Wenn der Vater also einen Betrag X (durch seinen Anwalt) vorschlagen lässt, dann ist das nichts verwerfliches. Auch wenn er nicht den Richtwerten irgendwelcher Tabellen entspricht. Somit wird auch sicher nichts zurückzuzahlen sein. Abzocke kann ich immer noch nicht entdecken. Viele Grüße Désirée


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Hi, also der Vater hat einen Unterhaltsbetrag vorgeschlagen, die Mutter akzeptiert und gut ist es! Ich denke auch, dass der Vater seine Gründe hatte, warum er diesen betrag angeboten hat. Vielleicht hat er ein weiteres Nachbohren dadurch verhindert, vielleicht wollte er damit Frieden stiften... wer weiss das schon. Immerhin war er rechtlich durch einen Anwalt unterstützt und von daher kann man vermuten, dass diese Seite wusste, was sie tut. Jedenfalls gibt es keinen Grund, jetzt in Panik zu geraten, oder Schuldgefühle zu haben. Es gibt nämlich auch Väter die einen angemessenen Unterhalt bezahlen und damit sehr zufrieden sind. cu


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