Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt

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Hallo und guten Abend Frau Bader, vor 1 1/2 Jahren habe ich mich von meinem Ehemann getrennt und bin mit unserer gemeinsamen Tochter ausgezogen. Bis heute habe ich auf unterhalt verzichtet und auch für unsere Tochter zahlt er nur 2/3 des Betrages. Wir hatten abgemacht, daß er im Gegenzug unsere alten Kreditschulden vom Wohnungsausbau dafür weiter abbezahlt. Jetzt stelle ich fest, daß er das nicht gemacht hat und das inkassobüro möchte von mir geld sehen. Meine Frage: Kann ich jetzt auch rückwirkend von meinem Exmann Trennungsunterhalt für die Zeit des getrenntlebends beantragen? Oder habe ich alle Ansprüche verloren, weil ich das nicht sofort gemacht habe? Unsere Tochter ist jetzt 3 Jahre alt. Bisher war ich im ERziehungsurlaub und studiere nebenher. Gelder aus dem Unterhalt könnte ich dann nämlich zur Tilgung der Kreditkosten nehmen. Liebe Grüße und einen schönen Abend Bianca


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider kann man es nicht rückwirkend fordern. Also: Noch diesen Monat zum Anwalt! Gruß, NB


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Hallo! Unterhalt kann man leider nicht rückwirkend fordern. Aber du kannst jetzt zu einem Anwalt gehen und Unterhalt für dich errechnen lassen. Und für das Kind den vollen Betrag und dafür auch eine dynamisierte Unterhaltsurkunde von ihm beim Jugendamt erbringen lassen. So bist du zumindest für den Kindesunterhalt abgesichert. Denn der Beträgt schliesslich 192 euro. Du brauchst auch nicht arbeiten zu gehen, sondern erst wenn das Kind 8 bzw. 10 Jahre alt ist. MFG Melanie


Mitglied inaktiv

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Hallo Melanie, danke für Deine Antwort. Ich glaube aber nicht, daß ich jetzt noch Unterhalt von meinem ExMann bekomme. Unsere Tochter ist jetzt 3 Jahre alt und ich studiere wieder. Außerdem will ich in ca. 3 Monaten mit meinem neuen Freund zusammen ziehen ... und ich glaube dann gibt es ja eh keinen Unterhalt mehr. Aber sag mal hast Du nicht einen Tip für mich, wie ich den verlorenen Unterhalt doch noch für unsere Schulden bei der Bank bekomme? Ich habe jetzt die Angst, daß ich seit 1 1/2 Jahren auf Unterhalt verzichtet habe, die Schuldne aber trotzdem gestiegen sind. Jetzt sitzte ich zum Schluß noch mit allem alleine da. LG B.


Mitglied inaktiv

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Hallo! Es ist ganz egal ob du bis jetzt darauf verzichtet hast oder nicht. Dir steht gesetzlich Unterhalt zu! Und dem Kind auch. Lass deinen Ex Mann Einen Brief von deinen Anwalt zukommen, das er eine Dynamisierte Unterhaltsurkunde beim Jugendamt errichtet, dann passt sich der Betrag automatisch Dem Alter des Kindes an. Ausserdem, wird er gepfändet, sollte er nicht zahlen. Ich weiss ja nicht wieviel du und dein Ex Mann verdienen, aber du musst erst arbeiten, wenn das Kind 8 bzw. 10 ist. Und Unterhalt für dich gibt es erst nicht mehr, wenn du 2 Lahre mit deinem Freund zusammen lebst. Aber für das Kind muss er trotzdem weiter bezahlen. Wegen den Schulden musst du dich mit dem Anwalt beraten, Eheschulden sind gemeinsame Schilde, Hast du einen Zeugen Dafür das er das Gesagt hat mit den Schulden? Mail mal auf meine E-Mail Adresse: darino@web.de. Gruss Melanie


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