Mitglied inaktiv
Hallo, mein LG zahlt für seinen jetzt 6jährigen unehelichen Sohn schon immer Unterhalt (jetzt 223 Euro). Im Mai bekommen wir (unverheiratet) selber ein Kind. Es würde dann so sein, daß wir alle von EZ-Geld+Kindergeld leben müßten (was wegen hoher Fahrtkosten schwierig werden dürfte). Gibt es die Möglichkeit, den Unterhalt auf Rücksicht unseres eigenen Kindes neu berechnen zu lassen, ggf. zu kürzen? Muß ich mir erst einen eigenen Unterhaltstitel erstellen lassen? Bei Ämtern beißt man bei solchen Fragen leider auf Granit, die geben absolut keine Auskunft. Wie ist die Vorgehensweise? Müssen wir dem zuständigen Jugendamt d. anderen Kindes die neuen Lebensumstände melden u. daraufhin eine Neuberechnung anfordern? Ich würde mich sehr über Antworten freuen, bin völlig am Ende mit meinem Latein. Danke im Voraus LG Maikaeferchen 05
Hallo, der Unterhalt von ersten Kind wird etwas, aber wenig, gekürzt. Etwas anderes gilt, wenn ein MAngelfgall vorliegt (zu wenig Geld für die Unterhaltsberechtigten). Da müssen Sie sich bei einem Anwalt vor Ort ausrechnen lassen, wie sich das auswirkt. Wenn Ihr MAnn nicht viel Geld hat, kann er beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wieso soll denn das erste Kind darunter leiden, daß der Vater noch eins bekommt? Und wieso müßt Ihr dann von Erziehungsgeld und Kindergeld leben? Wenn er Unterhalt zahlt wird er doch wohl was verdienen!
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Hallo Fr. Bader, der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht. Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...
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