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Hallo Frau Bader! Wie ist es eigentlich,wenn der unterhaltspflichtige Vater aus Krankheitsgründen zum Frührentner wird? Bekommt man dann vom Jugendamt den Unterhalt? Wohl kaum da sie es ja nicht vom Vater zurückbekommen werden oder? Gruß Sabiene
Hallo, nach den Regeln des Unterhalstvorschusses, doch. Gruß, NB
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