Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt und Betreuungsunterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt und Betreuungsunterhalt

Mitglied inaktiv

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Hallo, also mein Mann hat ist leider fremdgegangen und daraus ist ein Kind entstanden, dieses Kind ist 1 Jahr. Mein Mann hat auch immer schön Unterhalt für das Kind bezahlt. Jetzt bin ich schwanger und wir sind in eine größere Wohnung umgezogen. Wir haben bereits eine 5 jährige Tochter. Meine Frage nun: Muß der Unterhalt für das Kind neu berechnet werden da die Miete und alles teuerer geworden ist. Außerdem hat mein Mann vom JA einen Brief bekommen, in dem steht daß er für die andere FRau 750 Euro Betreuungsunterhalt zahlen soll? Geht das überhaupt, da sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt? Außerdem verdient mein Mann Netto ca. 2000 Euro davon gehen 1200 Euro Miete weg. Da kann man doch dann nicht von ihm verlangen, daß er noch 750 Euro Betreuungsunterhalt zahlen soll.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Unterhalt ändert sich nur wegen dem 2. Kind, aber nicht wegen dem Unterhalt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Das kind kann nichts dafür das Ihr in eine größeere Wohnung gezogen seit -also wird deshalb der Unterhalt nicht gekürzt. Das neue Kind führt aber zu einer Unterhaltsänderung -aber nur minimal ! Wenn die andere Frau wegen dem Kind nicht arbeiten kann muß Dein mann logischerweise Unterhalt für sie bezahlen auch wenn sie in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt denn der andere Mann hat ja nichts damit zu tun ! Dein mann hat nur einen Selbstbehalt von 1000 Euro -da dürfte es schwer werden die tuere Wohnung zu halten ! LG Katrin


Mitglied inaktiv

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Eure neue Wohnung sind Privatausgaben und die spielen bei der Kindesunterhaltberechnung keinen Rolle. Der Betreuungsunterhalt kommt mir aber komisch vor! Sie waren doch nicht verheiratet! habe noch nie von so einen Fall gehört! Der RA der Gegenseite blufft! Geht zur Rechtsberatung!


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