Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, für meinen Sohn (fast 5 Monate) habe ich nach mehrmaligen Aufforderungen zumindest für Juli - September je 41€ Unterhalt vom KV bekommen. Für seine Tochter (3 Jahre) zahlt der KV 80-100€. Die Begründung dafür gehe mich nichts an, fertig. Für Oktober und November habe ich gar nichts erhalten obwohl er seit Oktober wieder arbeiten geht. Meine Frage ist: Kann der KV einfach so seiner Tochter mehr Unterhalt bezahlen oder würde das meinem Sohn dann auch zustehen. Kann ich einen Lohnzettel vom KV anfordern? Denn laut seiner Auskunft verdient er jetzt 1.700€ netto. Darin sind aber "sehr viele" Spesen enthalten. M.E. werden die auch anteilig mit einberechnet, da es pauschale Spesen sind,und bei einem LKW Fahrer sicher keine Hotelbelege anfallen z.B. Zur Info, habe ab September UV beim JA beantragt. Aber das ist ja nicht das was er zahlen müßte. Danke für Ihre Antwort.
Hallo, wenden Sie sich an das JA zur Berechnung des Unterhaltes. Komisch alles. Sie haben Anspruch auf korrekte Berechnung u auf Info über sein Gehalt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hast du die beistandschaft beim jugendamt beantragt? die rechnen dann ganz genau aus, was dein sohn bekommt. du hast keinen anspruch auf einsichtnahme seiner gehaltsbescheinigung, aber das jugendamt.
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