Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt fuer die Mutter bei Nichtverheirateten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt fuer die Mutter bei Nichtverheirateten

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte RA Bader, ist es richtig, dass im Falle einer Trennung von Unverheirateten die Mutter gegenueber dem Kindesvater nur dann einen Unterhaltsanspruch hat, wenn a) sie selbst unvermoegend ist - bzw. wie wird "Vermoegen" hier definiert? b) das Kind grundsaetzlich juenger als drei Jahre alt ist? Kennen Sie hier Ausnahmen (Umzug, Arbeitslosigkeit bzw. umzugsbedingte Arbeitssuche der Mutter o.ae.)? Herzlichen Dank vorab! Herzlicyhen Dank vorab


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

1.)Es kommt darauf an, was du vor der Geburt verdient hast. 2.) Die 3-Jahres-regelung wird nur aufgehoben, wenn es eurem Kind nicht zugemutet werden kann von anderen personen (KiGa, etc) betreut zu werden. Das würde zB zutreffen, wenn euer Kind zB behindert wäre und rund um die Uhr betreut werden muss, daher ist es sehr selten, dass der Vater eines unehelichen Kindes länger als bis zum 3. Geburtstag zahlen muss.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort. Verstehe ich Sie richtig, dass zB ein trennungsbedingter Umzug und die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit der Mutter bzw die Phase der Arbeitssuche keinen - voruebergehenden - Anspruch auf Unterhalt NACH Ablauf der drei Jahre bedingt? Herzlichen Dank vorab.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader !! Mein Freund und ich ziehen es in betracht uns demnächst zu trennen, weil wir uns nicht mehr verstehen. Wir sind nicht verheiratet. Für unseren Sohn muss er Unterhalt zahlen, das ist klar. Für mich auch ? Mir hat mal jemand erzählt, dass das wohl seit kurzem erst so ist, dass der Freund dann auch Unterhalt zahlen mu ...

Hallo Frau Bader, meine Freundin bekommt ein Kind von mir. Daß ich für das Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahle ist selbstverständlich. Jetzt möchte sie aber noch Unterhalt für sich als Mutter von mir haben, solange sie nicht arbeitet. Ich bin jedoch der Meinung, daß ich Ihr keinen Unterhalt bezahlen muß, da wir weder verheirate ...

Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin mit dem KV nicht mehr zusammen, er hat mich kurz nach Bekanntwerden der Schwangerschaft verlassen. Wir waren nicht verheiratet. Nun gehe ich wieder teilzeit arbeiten (30 Stunden), meine Tochter ist 4 Monate alt. Derzeit zahlt der KV für die Kleine 192 Euro Unterhalt. Ich habe nun gehört, dass auch mir Unterhal ...

Hallo Frau Bader, meine Frage steht ja schon oben. Ich meine sowas mal gehört zu haben, bin mir aber nicht mehr sicher. Liebe Grüße Steffi

Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehml ...

Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...

Guten Abend Frau Bader, wie verhält es sich mit dem Unterhalt den der Kindesvater zahlt, wenn ich mit einem unserer Kinder zur Mutter Kind Kur fahre und das andere Kind so lange bei ihm lebt? Macht es einen Unterschied ob mein Kind ( mit mir) in eine Reha geht oder wir zwei zur Kur fahren? Ganz lieben Dank für Ihre Zeit und viele Grüße 

Sehr geehrte Fau Bader, meine Tochter wurde jetzt 18 Jahre alt und müsste vom Kindsvater den sich geänderten Unterhalt einfordern. Das Jugendamt war schon tätig aber er will diesen Betrag nicht zahlen und hat sich von einem Anwalt beraten lassen. Nun will/muss unsere Tochter einen Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Da sie noch Schülerin ist u ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  mein Kind wird Ende des Jahres 18. Ich erhalte derzeit UVG, schon mehrere Jahre da der Vater nicht zahlungsfähig ist.  Das Kind ist in einer schulischen Ausbildung ohne Vergütung bei der das anfallende Schulgeld, Fahrkarte usw von mir getragen wird. Wir erhalten derzeit UVG, Kigeld und Schülerbafög.  Das Kind lebt ...