Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt | nicht verheiratet

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt | nicht verheiratet

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Hallo, ich habe eine Frage: Ich bin mit dem KV nicht mehr zusammen, er hat mich kurz nach Bekanntwerden der Schwangerschaft verlassen. Wir waren nicht verheiratet. Nun gehe ich wieder teilzeit arbeiten (30 Stunden), meine Tochter ist 4 Monate alt. Derzeit zahlt der KV für die Kleine 192 Euro Unterhalt. Ich habe nun gehört, dass auch mir Unterhalt zusteht und zwar in Höhe des Betrages, den ich weniger verdiene. Ist das korrekt und gibt es da Mindestgrenzen, die der KV dafür verdienen muss? Er verdient ca. 1600/1700 Euro netto pro Monat, ist nebenbei noch selbstständig mit einem Betrieb, der "seltsamerweise" nur Verluste macht und Eigentümer eines Grundstückes, welches allerdings noch nicht abbezahlt ist. Dankeschön! Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. Gruß, NB


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