Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt - dringend!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt - dringend!

Mitglied inaktiv

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Ich stehe vor einem großen Problem. Mein Partner und ich (unverheiratet) trennen uns. Er fordert mich nun auf die Wohnung zu verlassen, wenn ich schnellstmöglich eine neue für mich und die Kinder gefunden habe. da weder ich noch er alleinstehend die jetzige Wohnung zahlen könnten (im Mietvertrag steht er) ist das soweit auch plausibel. Ich habe nun die Möglichkeit ab 02/07 eine Wohnung zu beziehen mit den Kindern. da er aber noch keine Antsalten macht die jetzige gemeinsam bewohnte Wohnung zu kündigen wird sie also weiterhin seine finazielle Belastung sein. Ich kann also ausziehen aber werde wohl keinen Unterhalt für die Kinder bekommen. Er verdient etwa 1300 netto Miete ca. 800 warm + Strom usw. Die gemeinsamen Kinder sind 3 und 4 Jahre alt. Ich werde zu meinem jetziegn ALG1 noch von der ARGE Zuschuss beantragen aber auch dort werde ich Unterhalt angeben müssen... ...wie gehe ich jetzt vor, denn es wird ja offenbar keinen UH geben. Ich habe jetzt ca. 700 Euro ALG1 und Kindergeld für 3 Kinder (1 aus geschiedener Ehe, ohen UH und die 2 gemeinsamen Kinder). Meien neue Wohnungw ird ca. 520 Euro warm kosten und ist unter diesen Umstanden ohne UH von mir nicht zu bezahlen. Ich stehe kurz vor Unterzeichung des Mietvertarges. was soll cih nun tun? Hier bleiben so lange er mich noch duldet udn mir imemrzu anhören ich soll ausziehen. Reden geht nicht. Er redet nicht. Sagt nur die jetzige Wohnung soll nicht mein Problem sein dun ich soll mich um eine neue kümmern. Ich brauche dringend Rat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Da ich bald alleinerziehend bin werde ich für die neue Wohnung für mich und die Kinder Wohngeld beantragen. (ALG2 aufstockend zu ALG1). Wie genau nimmt es die ARGE bei der Berechnung? Wohnung darf laut ARGE-Auskunft bis 90qm groß sein ist aber nach den jetzigen Angaben des Vermieters 90-95qm groß... kann also 5qm mehr sein. Wohnung darf laut ARGE-Auskunft bis 497 Euro warm kosten kostet aber nach den jetzigen Angaben des Vermieters (vor Abschluss eines Vertrages) 500 bis maximal 520 Euro warm. Könnten mir die 5qm oder die maximal 20 Euro das Genick brechen und mir könnte das Wohngeld verwehrt bleiben? Genaue Angaben stehen erst im Mietvertrag. Den könnte ich diese Woche noch bekommen? Soll ich unterschrieben oder erst bei der ARGE damit nachfragen? Da ich vorher kein ALG2 hatte kann grundsätzlich die ARGE die Wohnung nicht "verbieten", wenn sie zu groß/teuer ist aber kann sie das Wohngeld verwehren?


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