SteffiS2612
Hallo Frau Bader, Wir hatten gestern eine hitzige Diskussion, wie das mit dem Kindesunterhalt geregelt ist. Folgende Situation: Meine Schwägerin ist alleinerziehend und hat eine 16-jährige Tochter. Ihr Exmann hat neu geheiratet und mit seiner neuen Frau nun drei Kinder. Laut Aussage meiner Schwägerin sind die Kinder, die mit ihm im Haushalt leben unterhaltsbevorzugt und ihre Tochter steht hinten an. Stimmt das? Ich dachte, alle Kinder werden gleich behandelt?! Viele Grüße Steffi
Hallo, natürlich werden alle Kinder gleich behandelt Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Stimmt nicht. Aber er muss ordentlich verdienen um 4 Kinder vollwertig mit Unterhalt bedienen zu können. Daran wird es wohl hapern.
SteffiS2612
Hallo :-) Danke für die schnelle Antwort. Ok, das wird wahrscheinlich auch der Grund sein, warum sie "nicht viel" bekommt. Es sind irgendwas um die 80 Euro rum... Das heißt generell haben alle Kinder den Anspruch auf den gleichen Unterhalt? Und nicht die , die bei ihm wohnen, einen Anspruch auf mehr und die, die nicht bei ihm wohnen auf weniger? Viele Grüße Steffi
Sternenschnuppe
Ne. Alle den gleichen. Nehmen wir an er hat 1500 netto ( geraten ) Dann hat er rund 1000 Euro Selbstbehalt um seine Existenz zu sichern. Bleiben 500€ die für Unterhalt verwendet werden können. Bei 4 Kindern die zu bedienen sind bleibt da nix. Aber er hat die Pflicht sein Einkommen zu steigern. Nebenjob etc. Und darf bei neuen Kindern zum Beispiel nicht in Elternzeit gehen wenn er sich das nicht leisten kann. Ich verstehe solche Männer nicht. Wir haben damals bewusst auf ein weiteres Kind verzichtet weil mein Mann damals noch zwei Kindern zu Unterhalt verpflichtetet war. Da rechnet man bevor man zeugt.
Pamo
Sein Selbstbehalt sinkt aber, wenn er in einer Partnerschaft lebt. Ja, ist schon seltsam, dass die Kinder aus einer früheren Partnerschaft plötzlich weniger brauchen sollen nur weil der Vater mehr Kinder gezeugt hat. Das Gesetz hat aber bis vor nicht allzu langer Zeit tatsächlich diese Kinder schlechter gestellt. Solange die "erhöhte Erwerbsobliegenheit" nicht rechtlich durchgesetzt wird, wird es diese Väter immer geben - denn sie wissen dass man ihnen nicht konsequent 2 Jobs zumuten wird, sondern die Allgemeinheit springt dann für den geschuldeten Kindesunterhalt ein.
Sternenschnuppe
Mit Fahrgeld und Werbungskosten passt das aber etwa Vermutlich ist seine Frau auch noch in Elternzeit und bekommt nur den Mindestsatz Elterngeld. Ne. Weder so Männer verstehe ich, noch so Frauen.
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