Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich habe am 17.10.2010 einen Jungen entbunden und Elternzeit eingereicht. Die Elternzeit hätte nach Auskunft meines Arbeitgebers am 16.06.2013 geendet. Laut Gesetz wird die 8-wöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet. Am 05.02.2013 habe ich eine Tochter entbunden. Nun schreibt mein Arbeitgeber, dass die Elternzeit für meinen Sohn aufgrund der 6-wöchigen Mutterschutzfrist vor Geburt meiner Tochter unterbrochen worden sei. Die Elternzeit für meine Tochter läuft nun vom 04.02.2013 bis zum 04.02.2016. Hinzu kommen dann die Tage, die noch von meinem Sohn übrig sind (131 Tage). Nun meine Frage: Wieso unterbricht die Mutterschutzfrist VOR der Geburt meiner Tochter die Elternzeit, aber die Mutterschutzfrist NACH den jeweiligen Geburten werden auf die Elternzeit angerechnet? Das macht keinen Sinn. Ich bin der Meinung, dass die Elternzeit erst nach der 8-wöchigen Mutterschutzfrist beginnen dürfte?! Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort, Sandra Schnibbe
Hallo, haben Sie denn eien Unterbrechung beantragt? neue EZ? haben Sie im Mutterschutz Lohn bekommen? Liebe Grüße NB
Hast Du denn auch Lohn bekommen in der Zeit zwischen Kind 1 und 2 ? Deine aktuelle Elternzeit begann erst ab 05.02. , ab Geburt. Elternzeit ist bis zu 3 Jahre ab Geburt ! Daher zählt die Mutterschutzzeit danach mit.
Bei (normaler) dreijähriger Elternzeit - wie du sie für Kind 1 hattest - zählt der Mutterschutz mit, die Elternzeit endet am Tag vor dem 3. Geburtstag. Würde der Mutterschutz nicht mitzählen, müsste man erst wieder (ungefähr) 8 Wochen nach dem 3. Geburtstag zur Arbeit. Normalerweise unterbricht ein neuer Mutterschutz nicht die laufende Elternzeit. Sie läuft einfach weiter. Eine weitere Elternzeit würde sich erst danach anschließen. Wenn dein AG nun schreibt, dass die Elternzeit für Kind 1 zum Mutterschutz für Kind 2 unterbrochen wurde, dann ist das ein Vorteil für dich. Denn dann hast du ein Recht auf Mutterschaftsgeld für min 14 Wochen. Während einer laufenden Elternzeit wären es nur 13 Euro/Tag von der KK. Mit Unterbrechung bekommst du aber noch den Zuschuss vom AG (bis zum Nettogehalt). Schreib deinem AG nun, dass du für Kind 2 deine Elternzeit nehmen möchtest (solange du möchtest, max 3 Jahre) und im Anschluss deine "frei gewordene" Elternzeit für Kind 1 nehmen wirst. Das wären max 6 Jahre und 6 Wochen (vorgeburtlicher Mutterschutz für Kind 2) Gruß Sabine
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