paulundemily
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich teilen uns in die Elternzeit rein. Deshalb habe ich im Monat August die Elternzeit unterbrochen und mein Mann die Elternzeit genommen. Jetzt lehnte mein Arbeitgeber die Unterbrechung ab, da sie vorrangig in den Ferien liegt (§13UrlV). Ist dies vereinbar mit dem Bundesrecht und EU-Verordnungen sowie mit dem Gleichstellungsgrundsatz? Weiterhin habe ich bis März gearbeitet, könnte ich dann vielleicht Urlaub im Monat August beantragen und somit Gehalt bekommen? Mit freundlichen Gruß
Hallo, wenn Sie Lehrer sind, ist dies nach dem genannten barischen Gesetz tatsächlich unzulässig Liebe Grüsse, NB
momworking
Bis du Lehrerin? Dann geht das tatsächlich nicht, dass du für die Sommerferien die Elternzeit unterbrichst und somit die 6 Wochen "sparst". Da gibt es irgendeinen Erlass. LG
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