Sabrinabalu
Guten Tag Frau Bader , Ich bin schwanger und arbeite in einem Ambulanten Pflegedienst. Es besteht die Möglichkeit mich von der Pflege ins Büro umzusetzten. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Kann ich da von heute auf morgen einfach los starten oder muss ich als Arbeitnehmerin etwas beachten oder wissen? Ich bin sehr vorsichtig jetzt da mein Arbeitgeber mir für die Bürostelle schon weniger Gehalt zahlen wollte und mit mir einen neuen Vertrag aushandeln wollte, was nicht rechtens gewesen wäre. Ich habe dies hier schon öfter gelesen würde das z.b auf mich zutreffen? „Eine Gefährdungsbeurteilung muss als sogenannte Erstbeurteilung durchgeführt werden, bevor die Arbeitnehmer mit ihren Tätigkeiten beginnen. Gleiches gilt, wenn eine neue Arbeitsstätte eingerichtet wird beziehungsweise bevor ein Arbeitswerkzeug das erste mal benutzt wird.“ Liebe Grüße
Hallo, ich sehe das Problem nicht. der AG hat eine Gefährdungsprüfung durchgeführt und Sie umgesetzt. Im Büro kann ich keine Gefährdung erkennen, die zu beachten wäre. Liebe Grüße NB
Berlin!
Na ja, Du musst halt die üblichen Pflichten einhalten: Deine Arbeitsleistung erbringen. Wenn die neue Arbeitsstätte aus irgendeinem Grund nicht mutterschutzkonform ist, musst Du tätig werden. Tätigkeiten, die eine Gefahr darstellen (zB schweres Heben oder sowas) darfst Du unter Hinweis auf den Mutterschutz ablehnen.
Sabrinabalu
Danke für deine schnelle Antwort Berlin. Muss denn bevor ich starten kann soetwas durchgeführt werden oder trifft das nicht auf meine Situation zu: „Eine Gefährdungsbeurteilung muss als sogenannte Erstbeurteilung durchgeführt werden, bevor die Arbeitnehmer mit ihren Tätigkeiten beginnen. Gleiches gilt, wenn eine neue Arbeitsstätte eingerichtet wird beziehungsweise bevor ein Arbeitswerkzeug das erste mal benutzt wird.„? Das würde ja bedeutet das ich vorher nicht anfangen kann oder?
Mitglied inaktiv
Eigentlich muss für jeden Arbeitsplatz so eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Außerdem ist der AG angehalten, Schwangeren einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zu zuweisen. Das tut er jetzt. Wichtig: gleicher Lohn wie unschwanger.
Berlin!
Ja, muss. eigentlich. Und es gibt sogar eine Dokumentationspflicht für die Gefährdungsbeurteilung. Ob un inwieweit Du ein recht hast, die Gefährdungsbeurteilung eizusehen, kann ich Dir ohne weitere Kenntnisse (Vertrag, gibt es einen BR etc.) nicht sagen. Sinnvoll ist es, die Arbeitnehmerin bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen, eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.
mellomania
Es fällt schon auf dass die schwangeren da ständig hinterfragen, Fehler suchen etc. Ihr bekommt Geld! Das steht euch doch nicht zu da Gesetze zu zerpflücken und den AG zu kontrollieren. Ich wäre da mäßig amused als AG. Der hat hier alles richtig gemacht. Arbeiten im Büro und fertig. Keine Gefahr erkennbar.
Btby
Mellomania, hier wird aber am Gehalt geschraubt. Merkste was?
Berlin!
Doch mello, dass steht JEDER Arbeitnehmerin zu, ihre Arbeitgeber*innen zu überprüfen. Zum Glück! Und auch anhand des Gesetzes nachzufragen ist nicht nur erlaubt, es ist gewollt. Dafür gibt es doch Arbeitsschutzgesetze. Die AP war 0,0 übergriffig. Sie hat nur gefragt. Übrigens: "Du bekommst Geld" ist so null und kein Argument. Denn der AG bekommt dafür die Arbeitsleistung. Google mal Hauptleistungspflichten. bei Deiner Rechtsaufassung wird mir echt übel, so viel schräge, patriarchal getränkte Meinung und keine Ahnung.
Bone
Die Begutachtung muss nicht jetzt erst gemacht werden. Die muss seit dem 01.01.3018 für jeden Arbeitsplatz vorliegen. Wenn der AG sagt, er hat einen Ersatzplatz, er hat alles geprüft, dann muss du das erst einmal so hinnehmen. Hast Du Zweifel über die neue Regelung, steht es dir frei, dich an die Aufsichtsbehörde zu wenden.
mellomania
die GfbU ist alleine angelegenheit des AG. bestenfalls unter einbeziehung eines betriebsarztes. in welchem gesetz steht bitte, dass jede schwangere die pflicht und das recht hat, die gfbu vor beginn einer tätigkeit zu prüfen und den AG so zu kontrollieren? du schreibst das ist gewollt. das würde ich gerne nachlesen. wenn sie nach antritt unsicher wäre, was im büro, siehe frau bader, aber so gut wie unmöglich ist, dann kann sie sich erneut an den aG wenden oder an die aufsichtsbehörde. aber welcher AG duldet bzw. muss dulden, dass die schwangere mit dem block un bleistift mit ihm zusmmen den Arbeitsplatz genau inspiziert, sich alles erklären lässt, das mutterschutzgesetz rausholt und abhakt, ob alles passt? das kann ich mir bei weiten NICHT vorstellen und bitte dich freundlich um einen link, der besagt, dass das so gewollt ist und jede schwangere das recht und die pflicht hat, dies zu tun. danke.
Mitglied inaktiv
Ich glaube die Ap ist einfach unsicher, ob der AG sie nicht reinlegen will. Siehe ihr Posting mit dem weniger Gehalt.
mellomania
Was hat das umsetzen in einen völlig gefahrfreien Bereich mit reinlegen zu tun? Das ist ja nicht mal ein strittiger Bereich der gefahren enthalten könnte, sondern einfach keine hat. Geld bleibt gleich. :-)
Schniesenase
Das gebrannte Kind scheut das Feuer: Erst wollte der AG sie ins Büro umsetzen und dafür deutlich schlechter bezahlen. Jetzt ist sie halt besonders vorsichtig.
Sabrinabalu
Danke Gernemama du hast verstanden worum es mir ging:) Weil mein Arbeitgeber zuerst auf die Idee kam mir sehr viel weniger für die Stelle im Büro zu zahlen, natürlich bin dann vorsichtiger. Ich bin zum ersten Mal schwanger und kenne mich nicht wirklich mit den Gesetzen darüber aus wie was abläuft. Deshalb hab ich einfach nach gefragt.
Berlin!
Was Du Dir vorstellen kannst und was nicht, geht mir ehrlich gesagt am Allerwertesten vorbei. Und ich liefere dir sicher keine Quellen für Dinge, die ich nie gesagt habe, nicht einmal so gemeint habe. Ich bin echt nicht dafür zuständig. Und ich habe auch keinen Erziehungsauftrag. Wer meint, man dürfe nicht überprüfen, was ein(e) AG tut, anordnet oder fordert, dem ist ohnehin nicht zu helfen.
mellomania
Du schreibst es sei gewollt dass die AN den AG überprüfen soll. Von daher:-) dann lass es doch einfach sein. Nimm dich bitte net so wichtig, das bist du nicht
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