Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muterschutz anästhesie pflege

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muterschutz anästhesie pflege

Evinalina

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Guten Tag, Ich bin in der 6 SSW und arbeite als Anästhesie Pflegerin in einer Uniklinik. Ich habe es meinen Arbeitgeber mitgeteilt da ich auf das arbeiten mit narkosegasen, allgemeinen Infektion gefahren und Stress vermeiden wollte. Meine Leitung hat nach meiner Bekanntgabe so getan das sie gar nicht wüste wie man mit dieser Situation umzugehen hat. Nachhinein hat Sie mich angerufen und mich dazu gedrengt sofort iwas zu unterschreiben und das ich als einziges keine Nachtdienste machen darf. Ich fühle mich ein wenig veräppelt und aufgeschmissen,da kein Gespräch zustande gekommen ist, sie konnte mich über gar nichts aufklären. Ich bin jetzt sehr verunsichert und finde es ein wenig Inkompetent seitens meines Arbeitgebers, vor allem weil ich schon in der Vergangenheit belogen worden bin ( kundigungsfristen, urlaubsplanung). Es ist auch sehr schwer etwas in Kollegium ( zB Personalrat ) anzusprechen ohne das es an die Leitung Kommt. Welche Rechte habe ich den und zu was ist der Arbeitgeber verpflichtet? Ist es in OP Bereichen wo ich ständig Kontakt mit Krankheitserregern, Blut und Sekreten habe und die meiste Zeit auf den Beinen stehend bin wirklich so unbedenklich ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr AG muss eine Gefährdungsprüfung durchführen und sich an die Regeln des MuSchG halten. Das bedeutet ein BV von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr und am Wochenende. Der AG kann Sie aber umsetzen. Mögliche und erlaubte Tätigkeiten für Schwangere können sein: Erstellen von Dienstplänen oder Führung der Pflegeplanung, Telefondienst, Verteilen von Essen und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Aufnahme- und Erstgespräche mit neuen Patienten, Teilnahme an Weiterbildungen oder Fortbildungen. Ausführlich nachlesen können Sie das hier: https://www.ppm-online.org/pflegedienstleitung/pflegepersonal/schwangerschaft/ Unterstützen kann Sie das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB


Mamamaike

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Hallo, wenn Du Dich nicht kompetent bzw. korrekt behandelt fühlst, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall heute noch mit dem Personalrat sprechen. Was hast Du denn zu verlieren? Abgesehen davon ist es Dein Recht. Es wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, und diese sollte mit Dir besprochen werden. Wenn das nichts bringt, kannst Du auch das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Viele Grüße


User-1736455377

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Der ASG ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und dich ggf. für bestimmte Arbeiten nicht mehr einteilen zu dürfen, dich auf eine andere Stelle umzusetzen (diese muss nicht durch deinen AV abgedeckt sein -es kann also auch Aktenablage etc sein) oder ein Teil-/komplettes BV auszusprechen. Dass du keine Nachtschichten mehr machen darfst ist zB richtig. Ob die Arbeit generell oder in Teilen eine Gefahr für die Schwangerschaft darstellt, müsste eben durch den AG geprüft/beurteilt werden. Nicht immer sind die Dinge, die man selber nicht mehr machen möchte auch die, die tatsächlich eine Gefährdung darstellen. Du kannst dich an den Personalrat oder die Gewerbeaufsicht wenden wenn du das Gefühl hast, hier wurde nicht ordentlich geprüft.


annarick

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Die Pflegedienstleitung muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und mit dir zusammen besprechen. Dann wird eine geeignete Stelle gesucht und wenn es die nicht gibt, bist du raus. Dann muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Aus der Anästhesie bist du auf jeden Fall raus. Komplett. Beraten lassen kannst du dich auch bei der Bezirksregierung für Arbeitsschutz. Im Zweifel überprüfen die deinen Arbeitsplatz und erteilen das Beschäftigungsverbot.


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