Mitglied inaktiv
guten tag, darf das sozialamt einer schwangeren ( 19.woche)leistungen ganz verweigern, bzw einschränken ( nur `geld für`s "nötigste" auszahlen ) wenn die vaterschaft ungeklärt ist, zb bei zwei möglichen vätern oder vater streitet ab? oder ist es nicht eher richtig, dass trotz ungeklärter sachlage weiter gezahlt werden muss, denn bis "soetwas" geklärt ist, kann ja schon mal zeit ins land gehen, bis dahin muss doch die existenz gesichert sein, oder liege ich da falsch? über eine antwort würde ich mich sehr freuen! vlg, simone
Mitglied inaktiv
das sozialamt muss zahlen die Vaterschaft kann ja erst nach der Entbindung geklärt werden wenn mehrere als vater in betracht kämen.Es besteht ein Mehrbedarf durch die Schwangerschaft und du müssest mehr bekommen in der SS als vor der SS. Danach jedoch bist du verpflichtet zur ermittlung des vaters beizutragen ansonsten > sperre! Du kannst nach der Entbindung noch Unterhaltsvorauszahlungen beantragen beim JA in der zeit wo die Vaterschaft noch nicht geklärt ist.
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich denke, wenn das Amt die Hilfe zurückhält, hat es ernsthafte "Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit" bzw. Grund zur Annahme, dass der Vater bewusst verschwiegen wird... Wenn die Mutter aber, notfalls an Eides Statt, glaubhaft versichert, dass ihr der Vater tatsächlich nicht bekannt ist (bzw. das die Herren X oder Y dafür in Betracht kommen) dann muß die Zahlung der Hilfe wiederaufgenommen werden.
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