Mitglied inaktiv
Schönen guten Tag Frau Bader, es ist mir durchaus bewußt das diese Frage nicht hierher paßt,leider habe ich aber keine Ahnung wo ich sonst nachfragen soll! Meine Tochter(2) wurde zusammen mit meinem Mann von einer Autofahrerin angefahren, die Schuld liegt auf Ihrer SEite aus leichten Schürfverletzungen und der totalen Beschädigung des Fahradsitzes ging die Sache glimpflich aus. Nun meine fRage soll ich Strafantrag stellen,es ablehnen oder mir Vorbehalten? Denn die Versicherung der Frau hat sowiso schon angefragt wegen Kostenerstattung und das ist ja ohnehin Zivilrechtlich und Strafantrag muß ja demnach nicht sein? Oder verschätze ich mich da ? Vielen Dank Liane
Hallo, Strafantrag brinbt Ihnen nichts - außer Genugtuung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich hatte mal einen richtig üblen Autounfall, bei dem die Verursacherin einfach richtig dösig "gepennt" hat. Intensivstation, 6 Monate krank,.... Trotzdem habe ich keine Strafabnzeige gestellt. Was sollte das bringen? Sie hatte nicht getrunken, hat sich korrekt verhalten (imn der Schadenabwicklung) und alles wurde reguliert. Es wäre nur ein Verwaltungsakt mehr gewesen, der uns alle Geld kostet. Ich persönlich finde, kleine und mittlere Fehler des täglichen Lebens passieren nun mal... Mehr Geld / Entschädigung gibt es deswegen auch nicht... Alles Gute für die beiden! Désirée
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