Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unfall während Betreuungszeit am Nachmittag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unfall während Betreuungszeit am Nachmittag

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Guten Tag, ich habe sehr oft Betreuungskinder, also Freunde meines 6-jährigen Sohnes die mit ihm spielen wollen. Die Kinder spielen zusammen, zu Hause. Wir gehen aber auch sehr oft raus, fahren im Park Rad/Roller und gehen dann auf den Spielplatz. Nun habe ich noch eine kleine Tochter, da sind die Großen auch schon mal schneller unterwegs. Bisher hielten sie an allen Straßen an, was ist aber, wenn sie das mal nicht tun? Beim letzten Spielplatzbesuch spielten die beiden Großen in einer Hängematte. Der andere Bub stürzte dabei so unglücklich, das er sich den Finger brach. Es kamen keine Vorwürfe der Eltern, ich hätte das Unglück nicht verhindern können, selbst wenn ich daneben gestanden wäre. Ich stand aber nicht daneben, ich wippte mit meiner Tochter. Meine Frage die sich mir nun stellt. Wer haftet eigentlich, wenn mal etwas Größeres passiert? Was ist, wenn einer sich ernsthafter verletzt. Wenn ein Besuchskind einfach auf die Strasse rennt? Was, wenn jemand bei uns die Treppe runter fällt? Eigentlich ist doch die Konsequenz, das ich keine Kinder mehr aus dem Kiga zum spielen mitnehmen kann. Bisher ging immer alles gut, aber besagter Vorfall machte mich nachdenklich. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie bewusst u mit den Eltern abgesprochen das Kind "übernehmen", haften Sie auch, aber nur bei verschulden (bei der Hängematte wohl abzulehnen. Liebe Grüsse, NB


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