Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unbezahlter Zwangsurlaub bei Schwangerschaft?

Frage: Unbezahlter Zwangsurlaub bei Schwangerschaft?

TheXX

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Guten Tag, Ich hatte eine Weltreise geplant und mir dafür ein Jahr unbezahlten Urlaub geben lassen. Kurz davor bin ich Schwanger geworden und habe die Reise abgesagt. Meinem AG habe ich es noch nicht gesagt und gefragt, ob ich einfach weiter Arbeiten darf. Durfte ich. Jetzt, Anfang des dritten Schwangerschaft Monats habe ich es ihm gesagt. Seine Antwort: Er muss das jetzt erst alles mit den höheren Chefs abklären wie das vertraglich geregelt ist,weil ich ja eigentlich schriftlich angegeben habe, dass ich in unbezahlten Urlaub wäre und sie mich ja somit überhaupt nicht mehr weiter beschäftigen müssten... Versteh ich auch. Aber was kann ich dagegen tun?? Wenn dem wirklich so ist, weiß ich nicht was ich machen soll. Mein Freund und ich haben gestern den Mietvertrag für eine größere Wohnung unterschrieben! Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen zwangsurlaub zu umgehen? Dh. Ich würde 10 Monate kein Geld bekommen.. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich werde aus dem ersten Absatz Ihres Posts nicht ganz schlau. Sie haben gefragt ob Sie weiter arbeiten gehen, das durften Sie, die Schwangerschaft haben Sie aber zunächst nicht mitgeteilt? Die Schwangerschaft ist unerheblich, wenn der Arbeitgeber gesagt hat, Sie dürfen weiter arbeiten, dann ist das Problem geklärt. Dann kann er ja nicht jetzt, wovon der Schwangerschaft erfahren hat, plötzlich sagen, er muss das noch klären. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn du die Reise absagst, ist das deine private Entscheidung. Aber beim Arbeitgeber hast du verbindlich ein Jahr unbezahlten Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen - wie kann man da dann von "Zwangsurlaub" sprechen? Das ist Wunschurlaub gewesen, nicht Zwangsurlaub. Dein Arbeitgeber hat mit einem Ausfall von einem Jahr gerechnet. Wenn das schriftlich vereinbart worden ist, dann ist das eben so.


Mitglied inaktiv

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"Meinen AG habe ich gefragt ob ich weiter arbeiten darf. Durfte ich." = somit ist die eingereichte Freistellung ohne Lohnfortzahlung im Einvernehmen vom Tisch. Der AG hat zugestimmt, dass das Jahr Auszeit nicht stattfindet, er kann doch nicht nur wegen der Schwangerschaft seine Entscheidung zurücknehmen. Im Zweifel Anwalt bemühen.


Mitglied inaktiv

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Das sehe ich nicht so. Mit der Zustimmung dass sie wieder arbeiten kommen kann ist die Vereinbarung nichtig. LG Sabine


TheXX

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Vielen lieben Dank für die Antworten! Ich darf zum Glück weiter arbeiten.


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