Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

unbezahlter Urlaub und Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: unbezahlter Urlaub und Elternzeit

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Liebe Frau Bader, ich habe die Möglichkeit nach der Elternzeit noch unbezalten Urlaub zu nehmen. Ich werde das wohl auch in Anspruch nehmen, da mein Jüngster ein sehr schwieriges Kind ist und mich noch sehr braucht. Nun ist es aber so, dass wir uns ein weiteres Kind wünschen. Ich frage mich nun was passiert, sollte ich während des Jahres unbezahlten Urlaubs schwanger werden. Habe ich dann Anrecht auf Elternzeit? Wie wird das geregelt? Auch mit der Krankenkasse: trägt die Kosten nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs auch wieder mein Arbeitgeber oder muss ich weiterhin privat dafür zahlen? Können Sie mir etwas zu diesem "Fall" sagen? Vielen Dank schon mal und viele Grüße Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, KK müssen Sie voll selber zahlen (wenn Sie sich nicht familienversichern können) u ob Sie Anspruch auf EU haben, kommt auf den Vertrag an. Sie bekommen aber kein MG vom AG und müssen auch die KK-Frage genaustens klären! Gruß, NB


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