Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe die Möglichkeit nach der Elternzeit noch unbezalten Urlaub zu nehmen. Ich werde das wohl auch in Anspruch nehmen, da mein Jüngster ein sehr schwieriges Kind ist und mich noch sehr braucht. Nun ist es aber so, dass wir uns ein weiteres Kind wünschen. Ich frage mich nun was passiert, sollte ich während des Jahres unbezahlten Urlaubs schwanger werden. Habe ich dann Anrecht auf Elternzeit? Wie wird das geregelt? Auch mit der Krankenkasse: trägt die Kosten nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs auch wieder mein Arbeitgeber oder muss ich weiterhin privat dafür zahlen? Können Sie mir etwas zu diesem "Fall" sagen? Vielen Dank schon mal und viele Grüße Katrin
Hallo, KK müssen Sie voll selber zahlen (wenn Sie sich nicht familienversichern können) u ob Sie Anspruch auf EU haben, kommt auf den Vertrag an. Sie bekommen aber kein MG vom AG und müssen auch die KK-Frage genaustens klären! Gruß, NB
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hallo, ich habe bis ende januar 2005 unbezahlten urlaub (wg erziehung des großen kindes). nun bekomme aber in vier wochen mein zweites (also vier monate vor ablauf des unbezahlten urlaubs). ab wann kann ich nun erziehungsurlaub einreichen? muss das im anschluss an die mutterschutzfrist sein? oder nach ablauf des unbezahlten urlaubs? verliere ich ...
Liebe Frau Baader, meine Elternzeit endet nach 3 Jahren im Januar 2005. Aus privaten Gründen möchte ich danach unbezahlten Urlaub nehmen (das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt). Das kleine Familienunternehmen besteht nur aus 2 Gesellschaftern, 2 festen Mitarbeitern und einigen gelegentlichen studentischen Aushilfen. Nun meine Fragen: ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch in der Elternzeit, die demnächst abläuft. Vor einem halben Jahr bot mir mein AG eine Vollzeitstelle an, die genau meiner Tätigkeit vor der Geburt meines Kindes entsprach. Diese musste ich ablehnen, da ich nicht mehr Vollzeit arbeiten kann. Ich erhielt einen Brief seitens des Unternehmens, in dem mir mitget ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es mögllich, während der Elternzeit als angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet) unbezahlten Urlaub zu beantragen, weil das Kind krank war? Viele Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite zurzeit halbtags (50%) als angestellte Lehrerin (nicht verbeamtet), bin aber noch bis Ende Februar in der Elternzeit. Mein Kind ist seit Anfang des Jahres 3 Tage in der Kita, 14 Tage krank, 3 Tage wieder in der Kita, wieder 14 Tage krank. Es sind dadurch einige Kinderkrankentage angefallen. Kann ich als ang ...
ich denke darüber nach nach der Elternzeit unbezahlten Urlaub zu nehmen...aber wer bezahlt die Krankenkassenbeiträge und habe ich danach immer noch die Garantie auf meinen Arbeitsplatz? da ich an postportalen Depressionen leide, traue ich mir das Arbeiten momentan noch nicht zu. können Sie mir da weiterhelfen?
Hallo, ich brauche Ihre Hilfe. Ich war von 13.06.2011 bis 13.06.2014 in Elternzeit. An meinem ersten Arbeitstag 13.06.2014 habe ich meine fristgerechte Kündigung gekriegt (bis zum 31.07.2014).Da es keinen Sinn für mich und Arbeitgeber hatte diese 5Wochen zu arbeiten(+4Tage Resturlaub hatte ich) und eine Tagesmutter zu suchen habe ich bis 31.07.2014 ...
Hallo Frau Bader, habe folgende Fragen: 1. ich befinde mich derzeit im 12. Monat der Elternzeit, mein Mann hat bereits 2 Partnermonate genommen, so dass kein weiterer Elterngeldanspruch für uns besteht, richtig? 2. Derzeit läuft die Eingewöhnung in der Kita, für die der 12. Lebensmonat eingeplant war. Evt. reicht diese Zeit nicht ganz aus. ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
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