Aurore1201
Hallo Frau Bader, ich brauche mal Ihren Rat oder Tip. vor 1 Jahr wurde ich unbefristet in einen Unternehmen eingestellt.Es wurde mir beim Vorstellungsgespräch nicht gesagt, dass das Arbeitsverhältnis nur für die Dauer einer Elternzeit ist.Deshalb ist auch mein Arbeitsvertrag unbefristet.Im Februar dürfte ich eine Woche in der Buchhaltung Probearbeiten, mit der Option das ich testen kann ob mir die Stelle zusagt bzw. der Arbeitgeber testet ob ich dafür geeignet bin.Nach einer Woche dürfte ich wieder an mein alten Platz, weil die Stelle noch Vakant ist.Danach wurde mir gesagt das Sie mich in der Buchhaltung nicht für immer sehen, wobei sie wussten ich bin kein ausgebildeter Buchhalter und brache eine längere Einarbeitungszeit. Es war ja nur ein Versuch. Nun steht die Kündigung im Raum, sobald die andere Ihre Elternzeit beendet hat. Kam mir der Arbeitergeber einfach so kündigen? Bin aufgrund meiner Ausbildung vielseitig einsetzbar. Ich hab mir nix zu Schulden kommen lassen, also war pünktlich, nie Krank usw.Dem Unternehmen gehts wirtschaftlich super und eine Stelle in der Produktion wäre bestimmt frei. Hab auch ein kleines Kind und bin ledig.Darf man mir unter den Vorrausetzungen überhaupt kündigen? Wie ist es mit den Urlaubsansprüch bei Kündigung ich habe 27 Tage.Darf ich den gesamten Urlaubsanspruch gelten machen. Haben sie einen Tip wie ich mich verhalten soll (ausser Bewerben)?
RUB
mellomania
jeder arbeitbeber hat das recht, ordnungsgemäß zu kündigen. ABER er darf nicht mit der begründung kündigen, dass die andre aus der elternzeit kommt. denn um das als kündigungsgrund aufführen zu dürfen (was eigentlich nicht nötig wäre bei einem sachbefristeten vertrag) hätte dein vertrag eben sachbefristet sein müssen. bedeutet befristet für genau die dame in der elternzeit. wenn das nicht der fall ist, kann er dir nur ganz normal kündigen. auch wenn dein vertrag unbefristet ist. deine urlaubstage stehen dir anteilig zu. das heißt es steh in der kündigung ja drin, auf wann gekündigt wird und bis dahin kannst du den urlaub nehmen.
Aurore1201
Hallo Mellomania, So einfach geht das nicht mit den unbefristen Vertrag,denn da muss ein Grund genannt werden. Und den gibt es theoretisch nicht,ausser das mein jetztiger Arbeitplatz besetzt ist.Aber ich könnte ja auch eine minderwertiger Arbeit machen.Und da wäre genug Stellen frei.Und Urlaubsanspruch hab ich lt.Gesetz ab 1.Juli auf mein gesamten Jahresurlaub,weiß nur nicht ob da die 20 Tage pro Jahr angenommen werden.
mellomania
was für einen vertrag hast du genau? nur unbefristet als was? also einen allgemeinen z.b. sachbearbeiterin oder einen spezifischen der genau dem arbeistsplatz der andren entspricht? habt ihr eine interne stellenbörse für die produktion?
Rotkehlchen
Hallo, Ich gehe mal davon aus, dass dein Arbeitgeber unter das Kündigungsschutzgesetz fällt (mehr als zehn Arbeitnehmer)?! Dann darf er dir eh nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen kündigen. Der Umstand, dass nun die Mitarbeiterin, die vor dir deinen Arbeitsplatz inne hatte, aus der Elternzeit zurückkommt, stellt keinen Kündigungsgrund dar. Wenn der Arbeitgeber in so einem Fall mit der Elternzeitvertretung (also dir) keinen (sachgrund)befristeten, sondern einen unbefristeten Arbeitsvertrag schließt, muss er schauen, wie er nach der Rückkehr der Kollegin euch beide „unterkriegt“, und zwar zu den Konditionen (Tätigkeit/Gehalt), die jeweils in eurem Arbeitsvertrag stehen. Also, falls wirklich eine Kündigung kommt, gleich zum Anwalt gehen damit! Wenn der einzige Grund die Rückkehr der Kollegin aus der Elternzeit ist, ist die Kündigung unwirksam!
Aurore1201
Hallo Rotkehlchen, Wir sind 500 Mitarbeiter,also eine Riesenfirma.Ja wäre der einzige Grund.Bin auch der Meinung die müssen mich behalten.Sonst hätten die eine Befristung machen müssen.
cube
Wenn der Vertrag tatsächlich unbefristet ist, also nicht der Sachgrund "EZ-Vertretung" angegeben wurde, kann nur aus den bereits genannten Gründen gekündigt werden. (Ich nehme an, der Betrieb hat einfach dummerweise eben die Sachgrundbefristung vergessen im Vertrag anzugeben.) Sollte der Betrieb nun betriebliche oder organisatorische Gründe für die Kündigung geltend machen, muss eine Sozialauswahl vorgenommen werden. Diese müsste dir auch vorgelegt/erläutert werden. Bist du nun unverheiratet, hast keine Kinder könnte die also durchaus zu deinen Ungunsten ausfallen. Bleibt dennoch die Frage, wie ein so großes Unternehmen eine einzige Kündigung aus betrieblichen Gründen rechtfertigen will. Du hättest also auch gute Chancen, zumindest auf eine Abfindung zu pochen. Denn seien wir mal ehrlich: über Klage seinen Arbeitsplatz zu erhalten, endet nicht im allerbesten Verhältnis zum AG.
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