ayda
Hallo ich arbeite derzeit nicht bei meinem Hauptarbeitgeber (bis Dez 2020 dort noch in EZ ohne Bezüge)-möchte dorthin auch nicht hin zurück(aber EZ nicht aufgeben)nun kann ich von meinem derzeitigen AG einen neuen AV (von Minijob zu TZ)bekommen-sagt aber müsse ja befristet sein weil ich bei dem anderen AG noch in EZ bin und ich da erst austreten muss (rechtzeitige Kündigung/Aufhebungsvertrag)und würde dann ein neuen AV vom derzeitigen AG bekommen-ich wüsste nicht warum dss so sein soll und befüchte neuer AG sucht nur nach einen Grund zum befristen. Kann mein derzeitiger AG mir keinen unbefristeten AV geben weil dieser dann das Ende vom EZ kreuzt beim alten AG?
Hallo, bei einem unbefristeten Vertrag gibt es das Problem, dass Sie nicht beide Verträge nach der EZ erfüllen können. Das wird der Grund sein. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du das genehmigen lassen dass du beim neuen AG arbeitest von deinem AG bei dem du in ez bist? du kannst ja auf ende der ez kündigen bei deinem Arbeitgeber und der vertrag beim neuen läuft weiter. ich hatte das auch so. bei mir war auch nix befristet. du musst nur aufpassen, dass du nicht mehr als 30 h arbeitest solange die ez noch läuft.
Felica
Sagen wir mal so, das schlimmste was dir passieren kann wenn dein eigentliche AG erfährt das du in der EZ woanders arbeitest, ist das er dir kündigen darf.
ayda
Danke euch....ich habe den MiniJob wie auch den TZ AV ab Feb 20 genehmigen lassen bereits.Ich danke euch dann werde ich das bei der Verhandlung so auf den Tisch bringen.
mellomania
das eine hat ja mit dem andren nix zu tun. ich würde gleich bei deinem AG kündigen auf den letzten tag der EZ und das kündigungsschreiben deinem neuen AG zeigen, dass er sieht, dass du bleiben möchtest! :-)
luvi
Hallo, Kündigen würde ich den Hauptjob nicht. Solltest du nämlich erneut schwanger werden, gibt es das Mutterschutz Geld aus dem Vollzeit Job, sonst nur aus dem Teilzeit Job. Ich nehme an, dass du keine 2 unbefristeten Verträge aus Vollzeit und Teilzeit haben kannst, da du sonst bei Beendigung der Elternzeit deutlich über die erlaubte Stundenzahl kommst. Ich denke, dass das der Grund für die Befristung ist. Evtl. kannst du ja trotz Befristung auf die EZ eine Zusatzversicherung treffen, aus der hervorgeht unter welchen Bedingungen dein Vertrag entfristet wird. LG luvi
mellomania
ich hatte auch zwei unbefristete verträge parallel. warum soll das nicht möglich sein? am ende der EZ muss sie sich halt entscheiden ob sie den neuen kündigt un zum alten zurückgeht oder jetzt den alten auf ende der ez kündigt. der mutterschutz müsste noch in der ez beginnen damit sie den vorteil hätte. ich habe die probezeit beim neuen abgewartet ob mir der job gefällt und dann vor ende der ez beim alten gekündigt. der neue vertrag war auf 28 h und so ist er geblieben. beide waren unbefristet
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