Mamatochter
Hallo Frau Bader, meine Tochter (12) und ich wollen in die nächste Ortschaft ziehen. Sie ist ca 14 Kilometer von unserem jetzigen Wohnort entfernt, die Entfernung vom Kindsvater würde dann ca 30 Kilometer sein. Nun die Frage: darf der Kindsvater die Unterschrift zur Ummeldung verweigern? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber der Umgang würde sich durch den Umzug nicht verändern auch wird sie weiterhin die selbe Schule besuchen so das das soziale Umfeld der Tochter nicht beeinträchtigt ist. Ich muss noch dazu sagen das sich die Tochter auf den Umzug freut.
Hallo, bei der gemeinsamen elterlichen Sorge müssen wesentliche Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und dies gilt auch bei einem Umzug. Hier handelt es sich aber nur um einen Umzug von vierzehn Kilometern. Das stellt keinen wesentlichen Eingriff da und wird von einem Familiengericht durchgewunken. Liebe Grüße NB
cube
Ja, darf er. Bei gem. SG muss der jeweils andere Elternteil einem Umzug des Kindes zustimmen. Tut er das nicht, darfst du umziehen, eure Tochter aber nicht. Dann wird ein Gericht entscheiden, ob ihr zusammen umziehen dürft. 30 km sind nicht viel, zumal alles andere ja offenbar gleich bleibt - aber da scheinen Richter unterschiedlich zu urteilen: der Eine sagt bei 30 km schon "nein", der Andere sagt bei 80 km noch "ja". Hier würde sicher aber auch eure Tochter gehört werden - mit 12 Jahren wird sie wohl ihre Meinung/Wünsche ebenfalls einbringen dürfen.
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