Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug

Frage: Umzug

Mukkla

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Guten Abend, Ich bin Vater einer Tochter (10) die bei Ihrer Mutter lebt. Sie wohnen aktuell ca 20km von mir entfernt. Nun möchte dir Mutter mit unserer Tochter wieder in Ihr Heimatdorf ziehen in dem auch noch ihr Vater lebt dies ist ca 34km entfernt. Nun wechselt unsere Tochter im September in die 5te Klasse und wurde von der Mutter schon im Heimatdorf an der Schule angemeldet. Problem sie bekommen, nun schon seit ca ca 8Monaten, keine Wohnung und das ist bei ihrem Budget auch so gut wie unmöglich. (Teure exclusive bayrische Wohngegend) Frage: nun möchte meine Exfrau unsere Tochter beim Opa einziehen lassen, Ex wohnt weiterhin in der alten Wohnung bis etwas neues gefunden wird, da sie mit ihrem Vater „nicht unter einem Dach leben könnte“ Kann Sie einfach unsere Tochter beim Opa melden und damit Quasi nur unsere Tochter umziehen lassen. Und wer übernimmt in dieser Zeit dann das Sorgerecht? Eckdaten: Gemeinsames Sorgerecht. Umzug Kind geplant 2.8.22 Einer Übergangslösung stehe ich nicht im Wege, jedoch bezweifelt ich sehr, dass sie dort überhaupt eine Wohnung findet/das Kind dauerhaft dort leben kann. Herzlichen Dank Ralf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, ich verstehe das nicht. Wenn doch die Mutter nicht umzieht warum soll dann die Tochter umziehen mit der ungewissen unsicheren Aussicht, dass die Mutter irgendwann einmal eine Wohnung bekommt. Und dann beim Opa wohnt. Nein, wenn hier nicht schon konkrete Mietverträge oder ähnliches vorgelegt werden können, halte ich das nach Ihrer Schilderung von der Mutter für nicht durchsetzbar. Wenn Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wird sie das gegen ihren Willen nicht durchbekommen. Liebe Grüße NB


Pamo

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Bei gemeinsamem Sorgerecht bist du bei einem Umzug des Kindes berechtigt, deine Zustimmung zu verweigern. Das Sorgerecht ist bei euch, üb doch deins aus. Wie wäre es, wenn das Kind zu dir zöge?


luvi

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Hallo, Bei gemeinsamen Sorgerecht musst du eigentlich auch die Anmeldung an der neuen Schule unterschreiben. Das Sorgerecht habt weiterhin du und die Mutter. Ihr könnt dem Opa aber auch eine Vollmacht geben, unterschrieben von euch beiden. Aber was ist das eigentlich für ein eigenartige Plan? Das macht doch keinen Sinn. Mutter und Tochter müssen scheinbar nicht mal aus der Wohnung raus, sonst könnte die Mutter ja nicht dort wohnen bleiben. Die Wohnung scheint ja nicht mal gekündigt zu sein. Dann soll sie Tochter weiter bei der Mutter bleiben und die Schule erst wechseln, wenn sie tatsächlich umziehen. Wer weiß, ob und wo sie wirklich eine Wohnung finden. Ich würde diesem eigenartigen Plan nicht zustimmen. Du als sorgeberechtigter Vater hast da gute Möglichkeiten. LG luvi


Mukkla

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@Luvi, Dass bringt es auf den Punkt! Eigenartiger Plan. Wohnung ist nicht gekündigt, sie möchte aber dass das Kind unterm Jahr die Schule nicht wechseln muss.


luvi

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Da macht sich aber eine Mutter sehr viele Gedanken um das Wohlergehen ihres Kindes. Damit das Kind nicht unter dem Schuljahr die Schule wechseln muss, muss das Kind monatelang alleine beim Opa leben. Und das auch noch beim Opa, mit dem die Mutter selbst nicht unter einem Dach leben kann. Irgendwas stimmt doch nicht an der Geschichte, die die Mutter dir erzählt. LG luvi


Mitglied inaktiv

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In deinem Beitrag vom 12.04.22 warst du die Stiefmutter des Kindes. Jetzt der Vater?


Mukkla

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Wir nutzen einen Account ist das ok für dich? Oder sollen wir jeder einen eröffnen?


Mukkla

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Nur so, wir haben auch ein gemeinsames Konto.


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