Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe folgendes Problem: - mit meinem Ex gemeinsames Sorgerecht, verheiratet waren wir nicht - Seit 2 Jahren weiß er, daß ich vorhabe, nach Bayern zu ziehen mit unserer Tochter (4) und er plant für 2006 einen Umzug nach Hamburg. - Vor einem Monat hab ich ihm den definitiven Umzugstermin, die künftige Anschrift und einen schriftlichen Vorschlag bezüglich Umgang gegeben, der m.E. für ein 4-jähriges Kind mehr als großzügig ist (er kann sie alle 12 Tage für 9 Tage abholen solange sie noch nicht zur Schule geht und in Urlaub kann er auch mit ihr fahren, die Feiertage sind ebenfalls geteilt) - Wie praktikabel das ganze ist, ist meiner Meinung nach davon abhängig, wie es unserer Tochter bekommt, ständig zu pendeln 1. Was halten Sie von dieser Umgangsregelung? 2. Welche Regelung ist allgemein üblich bzw. wird am häufigsten praktiziert bei einer Entfernung von 400 km? 3. Wie verhalte ich mich am besten, da er nun 3 Tage (!) vor meinem Umzug anfängt, meinen Vorschlag zu bemängeln, weil er dann soviel fahren muß und mir die Fahrtkosten und Kilometer vorrechnet.? 4.Muß ich (arbeitslos) ihm (selbständig) einen Zuschuß zu den Fahrtkosten zahlen, da ich das volle KI-Geld beziehe? Unterhalt zahlt er keinen, da der Aufenhalt des Kindes geteilt ist. Am liebsten möchte er den monatlichen Umgang auf 14 Tage ausdehnen, aber das finde ich etwas viel. Bisher holt er die Kleine immer wöchentlich von Sonntags bis Dienstags. 5. Kann er meine Tochter für die Zeit, in der sie bei ihm ist dort im Kindergarten anmelden, ach wenn ich damit nicht einverstanden bin, da sie ja dann in 2 Kindergärten gehen würde? 6. Darf ich, falls mir die nächsten 3 Tage nichts Schriftliches von ihm vorliegt, davon ausgehen, daß er dem Umzug zustimmt und meine Tochter in Bayern auf dem Einwohnermeldeamt anmelden? 7. Ist es überhaupt in Ordnung, daß er mir jetzt, nachdem er so lange Bescheid wußte und ich bereits auf gepackten Koffern sitze, Steine in den Weg legt? Tut mir leid, daß es so viel ist, aber es ist sehr dringend für mich zu wissen und das Jugendamt oder die Familienberatungsstelle sind mit ihren Auskünften sehr vorsichtig, da sie ja für keinen Partei ergreifen dürfen. Also im Voraus vielen lieben Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße niemand
Hallo, eine so ausführliche u individuelle Beratung darf ich hier nicht geben (bitte lesen Sie die Hinweise). Sie können Sie gerne entgeltlich an meine E-Mail wenden (nicola.bader@rz-online.de). Gruß, NB
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