brittachen
Hallo Frau Bader, ich überlege aktuell, ob ich mit meinen Kindern umziehen möchte, da nach einer Erhöhung der Miete, die Wohnung schon beinahe zu teuer für uns ist ( noch nicht dringend, aber viel Spielraum bleibt da nicht und wir müssen eh schon auf jeden Euro achten). Bevor ich nun wirklich Ernsthaft suche, würde ich gern wissen, wie weit ich vom KV entfernt wegziehen darf, ohne ihn um Erlaubnis fragen zu müssen. Und gibt es auch Außnahmeregelungen , wenn man über diese "Geduldete " Entfernung hinaus wegzieht? Aktuell leben wir knapp 4.5 km voneinander entfernt, allerdings in versch. Bundesländern ( Meck.- Pomm. + S-H). Ich würde schon gern in meinem Bundesland bleiben, falls möglich. Da der KV leider schon aus Prinzip gegen alles ist was ich tue wäre, ich gern vorbereitet. Danke und LG
Hallo, diese philosophische Diskussion habe ich gestern einer Kollegin geführt. Im Rahmen des Sorge Rechtes, das gemeinsam ausgeübt wird, dürfen Entscheidungen, die über die des täglichen Lebens hinausgehen, nicht von einem Elternteil alleine getroffen werden. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich für ein Umzug seine Zustimmung bedürfen, es sei denn, es handelt sich um einen Umzug in der näheren Nähe. Was das ist, ist gesetzlich nicht definiert. Auf einem Seminar sagte man uns, 50-100 km, Neulich hat eine Richterin (sogar zugunsten meiner Mandantin) entschieden, dass 700 km in Ordnung sind, ich hatte aber auch schon einen Fall, wo 50 km für den Richter schon zu viel waren. In dem Fall, den ich gestern mit der Kollegin erörtert habe, will meine Mandantin 20 km umziehen, da muckt die Kollegin schon. Im Zweifel muss man die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen, dann entscheidet ein Richter, was angemessen ist und was nicht. Liebe Grüße NB
Felica
Ohne Zustimmung darfst du nicht mal ins Nachbarhaus ziehen. Mit Zustimmung überall hin. Rede also mit dem Ex und wenn ihr euch nicht einigt, bleibt der gerichtliche Weg
Strudelteigteilchen
Ich nehme an, Ihr habt gemeinsames Sorgerecht, sonst darfst Du sogar zum Mond ziehen ohne seine Erlaubnis. Ich verstehe Deine Frage, sie ist vielleicht bissi ungeschickt gestellt. Die Frage wäre, korrekterweise: Bis zu welcher Entfernung hat der KV keine Chance, dem Umzug zu widersprechen, weil ein vom ihm anzustrengendes Gerichtsverfahren zu seinen Ungunsten ausgehen würde. Die Antwort ist, wie meistens: Kommt drauf an. Auf das Alter der Kinder, auf Deine Möglichkeiten, auf die Verkehrsanbindung etc. pp. Und, letztlich, auf den Richter. Deine finanzielle Situation ist natürlich ein Argument für einen Umzug, und wenn es sich finanziell nicht anders ausgeht, dann ist es halt bissi weiter weg... Ich kann mir vorstellen, daß es bei Schulkindern gute Argumente für den Verbleib im gleichen Bundesland gibt, auch wenn das die Entfernung zum KV (etwas) vergrößert. Schlechte Karten hat man immer, wenn der KV einen Verbleib der Kinder im gewohnten Umfeld selber sicherstellen kann. Im Extremfall: Der KV wohnt nur ein Haus weiter, hat Kinderzimmer und kann die Betreuung sowie den Verbleib der Kinder in der gewohnten Umgebung (Schule, Hort, Sportverein, Freunde) sicherstellen - dann bleiben im Klagefall die Kinder bei ihm. Gute Karten hat man, wenn man nicht aus einer Laune heraus umzieht, den Kindern das Umfeld (siehe oben - Schule, Freunde) erhalten bleibt und der KV die Kinder sowieso nicht betreuen könnte, weil er einen Beruf hat, der durch die Betreuung (KiGa, Schule, Hort) nicht abgedeckt werden kann. Faustregel: Je größer die Entfernung, desto besser sollten die Gründe für den Wegzug sein. Und desto eher könntest Du zumindest finanziell oder zeitlich für den Umgangs-Weg herangezogen werden. Jugendamt als Vermittler einschalten?
brittachen
Danke zunächst an Euch. Ihr habt Recht, darum hier noch einige Eckdaten: Wenn meine große nächstes Jahr Auszieht ( steht schon fest), dann bleiben dann noch 5 Kinder bei mir. Der jüngste wird dann gut 11.5 Jahre alt sein. Da ich kein Auto besitze, bin ich auf gute Bus/ Bahn Anbindung angewiesen. Natürlich will ich versuchen, einen Schulwechsel zu vermeiden. Da es hier sehr Dörflich und weit gestreut ist, stehen die Chancen dazu gar nicht sooo schlecht. Aber ja, sicher ist gar nichts... Der KV wird, wenn ich ihn frage, 100Prozentig dagegen sein. Das war in der Vergangenheit immer so ( musste schon 2 Unterschriften einklagen, er verweigert die zusammenarbeit mit der Jugentamtsbearbeiterin, etc. Aktuell sind wir zur Erziehungsberatung, in der er sich weigert, mit mir in einem Raum zu sein... also kein Ende in sicht...). Ich will einfach in Zukunft so wenig Konfrontation und Angriffsfläche, wie möglich. Die Kinder leiden schon genug darunter. Deshalb möchte ich mich schon jetzt vorab, schonmal erkundigen, bevor es ins "eingemachte" geht... Danke Euch...
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