Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug verbieten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug verbieten

Mitglied inaktiv

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guten Tag, wir sind leiert seit 1,5 Jahren lesbisch, hat sich vom Ehemann getrennt . Er verkauft das Haus in dem wir zusammen zur Miete wohnen. 2 Kinder aus ihrer Ehe. sorgerecht geteilt. Wir möchten in ein anderes bundesland ziehen haben Haus gekündigt und ihm schriftlich mitgeteilt,daß wir den wohnort wechseln müssen , da das haus verkauft wird und ihr arbeitsvetrag ändet november .also neue arbeitsstelle die sie dort in aussicht hat. Er sagt direkt, er wird es verbieten das wir wegziehen. hat uns das jugendamt für dienstag ins haus geholt, da er sagt er mache sich sorgen um die kinder. beide hatten alkoholprobleme. meine freundin trinkt nicht mehr soviel, hat ihre kinder noch nie vernachlässigt und er versucht uns zu schaden wo er kann. habe ihm am samstag nacht gesagt nach einem nächtlichen anruf das seine frau nur noch in angelegenheiten was die kinder angeht mit ihm sprechen möchte. er ruft immer nur nach 20 uhr wenn die kinder schlafen und streitet am telefon mit ihr. jetzt gehe ich ans telefon und lehne die gespräche ab die nicht um die kinder handeln. er selber ruft nicht an um die kinder zu sprechen, steht irgendwann vor der türe und erwartet die herausgabe der kinder. nach 1 stunde bringt er sie zurück und ist sauer weil wir nichtt zuhause sind.will sie beim nachbarn abgeben und macht stress am telefon. hält sich nie an absrachen. Meine frage. :rechtslage Umzug kann man uns verbieten umzuziehen wenn er das haus verkauft und eine neue arbeitsstelle in sicht ist. Wie kann man sich wehren, gegen diese Vorwürfe beim Jugendamt. Man sagt mir wenn ich mich nicht mit ihm unterhalte, kann es negativ ausgelegt werden bei der frage des sorgerechtes. Er macht nur stress, nur ärger wo er kann und die kinder, kümmert sich nicht um sie. wie kann ich beim jugendamt auftreten, das so rüber zu brigen dass er sich um die kinder kümmern soll und mich bitte nicht mehr ärgert ohne es negativ zu meinen lasten der mutter aufzuschreiben? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ob er sich kümmert oder nicht, spielt in dem fall keine rolle: fakt ist, er kann den wegzug der kinder verbieten, im ae gab es erst letzte woche einen fall, daß die mutter mit kind nur im 10km-umkreis umziehen kann. das sorgerecht steht auch nicht in frage oder hat er das alleinige beantragt? ich glaube auch nicht, daß du da intervenieren solltest, das ist alleine eine sache zwischen den eltern. wenn sie sich über bestimmte dinge nicht einigen können, würde ich das jugendamt um vermittlungshilfe bitten.


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