Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug, Umgangsverfahren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug, Umgangsverfahren

Aurevoir

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Hallo Frau Bader ich habe eine Tochter, 7Jahre alt und es läuft seit fast 4 Jahren ein Umgangsverfahren. Hab alleiniges Sorgerecht und war nicht verheiratet. Bisher hat fast ausschließlich BU stattgefunden, die letzten 2 Jahre gar kein Umgang, weil das Kind sich verweigert ( Vater hat es geschlagen). Er leugnet alles. Zur Zeit wird ein Gutachten erstellt mit der Frage welches Umgangsrecht den Kindswohl entspricht. Der Gutachter hat mir im letzten Termin gedroht, wenn ich nicht für Umgang sorge, dann wird Sie dem Gericht mitteilen ich sei nicht bindungstolerant. Darüber hinaus verschweigt er vorsätzlich die von meinem Kind geäußerten Vorfälle zu Gunsten des Vaters. Ich ziehe nun im Sommer aus beruflichen Gründen 700km weit weg. Nun meine Frage: Muss ich das dem Gericht oder dem Gutachter mitteilen? Muss ich dem KV meine neue Adresse mitteilen? Muss ich mich evtl. an den Fahrtkosten beteiligen, falls Umgang stattfinden soll? Was ist wenn das Gericht einen Umgangspfleger beantragt und wir dann umziehen? Kann das Verfahren an den neuen Wohnort verlagert werden? Kann der Richter den Umzug verbieten? Kann ich gegen den Gutachter vorgehen, wenn er vorsätzlich ein falsches Gutachten erstellt, z.B. durch weglassen von inhaltlichen wichtigen Aussagen meiner Tochter. Vielen Dank und Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie sicher anwaltlich vertreten sind, darf ich mich nicht einmischen. Bitte klären Sie das mit Ihrem RA. Sollten Sie keinen haben, bitte die Frage nochmal stellen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das solltest Du auf jeden Fall sofort sagen. Ein Gutachten kostet Tausende Euro und ist total hinfällig wenn da auf einmal 700km zwischen liegen. Im schlimmsten Fall verlierst Du das Kind, weil es ausgelegt werden wird, dass Du damit die Grundlage für Umgang nehmen willst. Dringend zu Deinem Anwalt ! Das kann ganz ganz böse nach hinten losgehen.


Colien07022004

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Ja, du musst es dringend sagen. Besser gestern als heute. Sowas kann nach hinten losgehen. Nimm dir einen Anwalt! Lg


Mitglied inaktiv

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Eventuell darf hier gar nicht ohne Zustimmung des Kindsvater umgezogen werden. Hängt davon ab, wer beteiligt ist (Jugendamt? Gericht?)


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