Carina_86
Guten Tag Frau Bader, wir sind in den Weihnachtsferien umgezogen mit der Zustimmung des Vaters. Unser älterer Sohn geht in die zweite Klasse. Ich habe ihn in der alten Schule abgemeldet und in der neuen angemeldet. Keiner wollte eine Unterschrift vom Vater sehen. Nun macht der Vater ein riesen Theater, warum unser Sohn in einer neuen Schule angemeldet wurde... Er hat sich bei der neuen Schule beschwert, aber diese hat wohl geantwortet, dass er, da er ja dem Umzug zugestimmt hat, natürlich auch mit der Schulummeldung einverstanden sein muss. Wir sind ca. 30 Minuten entfernt vom alten Wohnort gezogen. Der Vater wohnt direkt mitten drin, zeitlich ist es für ihn kein Unterschied. Jetzt droht der Vater, dass er dies rückgängig macht und dafür sorgt, dass unser Sohn wieder in die alte Schule gehen wird. Bei unserem Kindergartenkind stört es ihn komischerweise nicht, dieser geht im neuen Wohnort auch ganz normal in den neuen Kindergarten. Kann er das wirklich durchsetzen, dass der Schulwechsel rückgängig gemacht wird? Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit hier und freundliche Grüße
Hallo, wenn Sie nachweisen können, dass er dem Umzug zugestimmt hat, bedeutet das auch, das er dem Schulwechsel zustimmt. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du dir die zustimmung zum umzug schriftlich geben lassen?
cube
Dann hast du dich und die Kids ja auch schon umgemeldet und bist aus dem alten Mietvertrag mit Zustimmung des Vaters raus, oder? Wenn er dem allem zugestimmt hat inkl. dem Umzug, war ihm doch klar, dass euer Kind dann auch in eine andere Schule wechseln muss/wird. Kann es sein, dass er nur aus Prinzip jetzt wettert? Ganz offiziell hätte schon die Schule eigentlich die Zustimmung des Vaters auch einfordern müssen. Ich bezweifle aber, dass man euer Kind wieder in die alte Schule zwingt, wenn Ummeldung & Umzug mit Zustimmung des Vaters geschehen sind. Zumal es den Umgang ja offenbar nicht erschwert. Hast du denn mit ihm wenigstens vorher mal über den Schulwechsel gesprochen? Ich könnte seinen Ärger nachvollziehen, wenn du tatsächlich ohne irgendwie mit ihm zu sprechen, einfach alleine eine Schule ausgesucht hättest. Letztendlich hat eben auch Sorgerecht und darf da mitreden. Ihn da evt. gar nicht einbezogen zu haben, könnte für die weitere "Zusammenarbeit" ein ungünstiger Start sein. Aber das ist natürlich eine ganz "unrechtliche" Anmerkung dazu.
Carina_86
Ja klar, kann ich das vorweisen. Das Schreiben musste ich ja dem Einwohnermeldeamt vorlegen.
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