Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug mit ALG II

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug mit ALG II

Biene213

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Hallo, Vielleicht kann mir hier jemand helfen! Also ich beziehe Krankengeld und Hartz 4 jedoch nur als Aufstockung Nun möchten mein Freund und ich von unserer 2 Zimmer Whg. 57 m² In eine 3 Zimmer Whg. 76 m² ziehen wegen Nachwuchs! Jetzt meine frage da ich ja nur aufgestockt bin vom Jobcenter und die Miete durch Krankengeld und dem Gehalt meines Freundes zahlen kann ... Wollte ich wissen ob das Jobcenter mir bzw uns den Umzug verweigern darf?! Unser gedanke war einfach der das das was ich vom Jobcenter bekomme eh nicht für die Miete genutzt wird sondern das Krankengeld! Eine Antwort wäre ganz lieb da ich nicht genau weiß was das Amt darf und was nicht!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es hängt vom Bu-Land ab, ob die Grösse ok ist oder nicht und ob es für das KInd mit ausreicht. Ich nehme an, es geht um Wohngeld u die Finanzierung des Umzugs Liebe Grüsse, NB


Jana78

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Hallo, warum soll das Jobcenter den Umzug verweigern dürfen? Jeder darf doch wohnen wo er will. Verbieten kann dir das keiner! Ich denke es ist nur eine Frage, ob das Jobcenter den Umzug mitfinanzieren wird oder nicht.


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