Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein sehr dringendes Anliegen. Vorab: Ich bin alleinerziehend (Sohn 4 Jahre), Teilzeit beschäftigt (Arzthelferin 20 Std./Woche, unbefristet), beziehe anteilig AlgII (bedarfsorientiert, ca. 300 Euro/monatl.), bin jetzt schwanger mit meinem 2. Kind (4.Monat) (wohne nicht mit dem Vater des Ungeborenen zusammen, sind aber ein Paar) und bräuchte dringend eine größere Wohnung. Mein Einkommen (Unterhalt, Kindergeld, Lohn, AlgII) beläuft sich auf monatl. ca. 1300 Euro (abzügl. Fixkosten von derzeit ca. 800 Euro). Ich wohne in einer sehr kleinen 3-Zi-Wohnung, welche für zwei Personen ausreichend ist. Da ich mein 2. Baby erwarte, brauch ich nun dringend mehr Platz und habe mir heute spontan eine sehr schöne 4-Zi-Wohnung angesehen und es sieht danach aus, als würde ich sie bekommen. Nun meine Frage(n): Darf ich mir eine Wohnung mieten ohne Rücksprache mit der Arbeitsagentur, da ich ja nur anteilig Geld beziehe und arbeiten gehe? Rechnet mir die ARGE die Unterkunftskosten wieder anteilig und bedarfsorientiert an, egal wie hoch die Miete ist? Gibt es eine Grenze der Unterkunfts-/Mietkosten? Wieviel Quadratmeter stehen mir und meinen Kindern zu und werden bezahlt? Ist es besser meinen Freund mit in der Wohnung zu melden und gar nicht mehr auf die ARGE angewiesen zu sein? (von Letzterem raten mir alle ab, da mir bzw. uns dann dass Geld am Ende fehlt...!) Zum Schluss: Ich werde nach meiner Elternzeit (vorrauss. nach zwei Jahren) auf jeden Fall wieder an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren, da ich meine Arbeit liebe und nur ein halber Mensch wäre ohne sie. Ich bedanke mich im Vorraus ganz lieb! :) Liebe Grüße K.F.
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
auch wenn Ihr nicht zusammenwohnen solltet für Dich und das ungeborene Unterhaltspflichtig ist. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Hallo, dass mit dem Unterhalt weiß ich. Beziehe bereits Unterhalt vom Vater meines 4jährigen Sohnes. Es ist abhängig vom Gehalt des Kindsvater und bezieht sich blos auf das Kind und nicht auf die ehemalige Lebensgefährtin, wenn man nicht verheiratet war, dann wäre es zusätzlich Ehegattenunterhalt. Wenn ich jetzt umziehe und mit meinem jetzigen Freund und Vater meines 2. Kindes nicht "offiziell zusammenziehe" muss er seinem Baby natürlich Unterhalt zahlen. Trotzdem aber danke für deine Hilfe, leider hilft mir das bei meinen anderen Fragen nicht weiter. lg
Mitglied inaktiv
Hallo ! Soweit ich das rauslese wirst Du erstmal 2 Jahre nicht arbeiten also komplett auf Alg 2 angewiesen sein und von daher mußt Du die Wohnung mit der Arge absprechen bzw wenn Du die Wohnung einfach nimmst kann es passieren daß Du während des kompletten ALg 2 Bezuges wieder umziehen mußt ! Hier wäre die erlaubte Wohnunggröße 75m2 oder (430€ kalt? ) aber es ist unterschiedlich in den Gemeinden also am besten bei der Arge nachfragen . Dein Freund ist nicht nur für Euer Kind , sondern auch für Dich unterhaltspflichtig und das geht noch vor den Leistungen der Arge ! lG safrarja
Mitglied inaktiv
bis zum 3. LJ des Kindes Unterhaltspflichtig!!!!!! Das ist das deutsche Recht. Bevor der Staat Dir was gibt, wenden die sich vertrauensvoll an ihn LG Peeka
Mitglied inaktiv
...tut mir leid, ich wollte dich nicht angreifen. :( Das wusste ich nicht und hat uns der Herr vom Jugendamt damals auch gar nicht gesagt. Ich bekomme seit zwei Jahren, also seitdem ich getrennt bin vom Vater meines Sohnes monatlich 199 Euro Unterhalt. Das war nie mehr oder weniger. Mittlerweile wird der kleine Mann ja auch schon 5. Ist da damals evtl. etwas schief gelaufen? lg k.f.
Mitglied inaktiv
Hallo, vielen dank für deine Antwort. Das hat mir sehr geholfen und bringt mich bei meinen Überlegungen doch schon etwas weiter. Ich werde mich direkt an die Arge wenden und Klartext reden und sollten sie sich querstellen, werden mein Freund und ich doch offiziell zusammenziehen. Dann bin ich (voraussichtlich) nicht mehr auf das Amt angewiesen, was auf jeden Fall seine Vorteile hat!! Außerdem habe ich mir gerade mein Elterngeld ausgerechnet. Wenn alles gut geht, dann werde ich doch nach 14 Monaten wieder arbeiten gehen, da das Geld sehr wenig wäre, wenn ich es auf zwei Jahre strecken würde. Mal schauen, nun muss das Babylein erstmal gesund auf die Welt kommen... lg k.f.
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