chandelique
Sehr geehrte Fr Bader , Mein Sohn hat Umgangsrecht gerichtlich bekommen ,es wurde auch erwähnt das wen es sich mit seiner Arbeitszeiten was ändert soll er es gleich seinen Anwalt vorlegen u Bescheid sagen das hat er auch getan . (Er konnte nicht in die Herbstferien die Kinder nähmen wegen seiner neuen Arbeitszeiten ausser das er die Wochenende wo er dran war immer hin ist u die Mutter die Tür nicht öffnet Seit dem aber verweigert die Mutter komplett die Kinder bis zum nächsten Gerichtstermin ... Bitte um ihr Rat Danke im voraus
Hallo, da er schon anwaltlich verterten ist, kann ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB
cube
Da ihr schon anwaltlich vertreten seid, darf Frau Bader hier nicht antworten. Mein Rat: zu den festgelegten Zeiten immer da sein/abholen wollen und notieren, das die Mutter nicht aufgemacht hat. Sich also nicht an die Vereinbarungen hält. Eurer Anwalt soll dies dann beim nächsten Termin einbringen.
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